Abschreiben - Darf der Lehrer im Nachhinein Punkte abziehen?
Hi Leute, ich habe vor kurzem eine Klausur geschrieben und da ein paar Sachen von meiner Sitznachbarin angeschrieben. Während der Klausur wurde ich nicht erwischt, ermahnt oder Sonstiges. Jetzt wurde ich zu einem Gespräch bezüglich der Klausur gerufen und mir wurde gesagt, es gäbe eindeutige Beweise, dass ich abgeschrieben hätte (z.B. meine Sitznachbarin hat sich verlesen und ein Wort falsch übersetzt, ich auch). Ich habe natürlich erst abgestritten und gesagt, dass das Zufall sein kann, doch die Lehrer meinten ich soll entweder zugeben, dass ich abgeschrieben habe oder meine Sitznachbarin und ich schreiben die Arbeit nochmal. Also habe ich gesagt, ich habe einzelne Teile der Klausur kopiert. Jetzt hat der Lehrer für diese "eindeutigen" Satzteile Fehlerpunkte verteilt. Darf er das im Nachhinein?
Danke für alle Antworten!
6 Antworten
Meines Wissen nach darf er das. Er hat es ja bei der Korrektur bemerkt. Was er nicht darf, wenn er die Probe korrektiert ausgeteilt hat und z. B. 44 Punkte gegeben hat und dann noch einen Fehler beemerkt, dir danach eine schlechtere Punktzahl geben.
Du hast betrogen und wurdest erwischt.
Sie werden schon an einigen Stellen gemerkt haben, dass Betrug im Spiel war.
Und die Lehrer kennen ihre Pappenheimer.
Betrugsversuch = schlechte Note.
Das dir die Punkte nur für die einzelnen Satzteile abgezogen wurden, ist eigentlich noch großes Glück für dich.
Da an bestimmten Stellen der Betrug gemerkt wurde, können die Lehrer auch davon ausgehen, dass die ganze Zeit Betrug im Spiel war, war es bestimmt auch, hätte man dir auch alle Punkte abziehen können.
Also...
Da du zugegeben hast, dass du abgeschrieben hast darf er generell Punkte abziehen. Natürlich weis er nicht, was du genau abgeschrieben hast, wodurch es vorkommen könnte das er Teile schlechter bewertet, die du selbst gemacht hast.
Aber ich würde eher dankbar sein, denn er könnte die Klausur auch komplett mit einer 6 bewerten, mit der Begründung Täuschungsversuch.
Die Sachlage ist hier doch eigentlich eindeutig ... das darf dann der Lehrer , auch im nachhinein ... LG
soweit ich es kenne darf man im nachhinein nur mehr Punkte geben nicht weniger.
Diese Regelung bezieht sich nur auf Fehler die der Lehrer nicht gesehen oder falsch korrigiert hat, nicht auf einen Täuschungsversuch.