Alarmanlage ausgelöst - muss ich das bezahlen?

4 Antworten

Eigentlich sollten keine Kosten auf dich zukommen, und wenn sollte eigentlich die Haftpflicht dafür aufkommen. Wenn eine Entschädigung von dir verlangt wird, such dir einen Anwalt, der kann dir besser helfen als Gutefrage. LG

littlechoco 
Beitragsersteller
 17.06.2014, 03:21

Achja, hab vergessen reinzuschreiben dass ich nicht haftpflichtversichert bin :( trotzdem danke für die Antwort!

felixfix  17.06.2014, 03:23
@littlechoco

Mach dir keine zu großen Sorgen, wahrscheinlich musst du nichts bezahlen, und wenn, dann halten sich die Kosten dafür sicher in Grenzen.

Walum  17.06.2014, 03:31
@littlechoco

Autsch!! Eine Haftpflichtversicherung solltest Du ganz unabhängig vom aktuellen Fall trotzdem MORGEN!! abschließen.

Das ist nicht teuer, geht ganz schnell und kann Dir den Ar5ch retten.

daher wusste ich auch nicht wie ich den Alarm wieder ausbekomme.

Ein blöder Fehler war das schon, aber welcher Mensch macht keine Fehler. Aus dem zitierten Satz entnehme ich, das Du nicht einmal richtig in die Bedienung der Alarmanlage eingewiesen wurdest. Und das hat sich wohl der Chef auf die Fahne zu schreiben.

Ansonsten ist das Wort Arbeitnehmerhaftung hier schon gefallen. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kannst Du zur Kasse gebeten werden.

Ob es grobe Fahrlässigkeit war wirst Du mit dem Chef ausdiskutieren müssen. Meiner Meinung nach NEIN. Und 500€ sind ganz bestimmt nicht angemessen für einen/diesen Fehler auf Arbeit.

Einen Grund für eine Fristlose kann ich nicht erkennen.

Du wirst vermutlich nichts bezahlen müssen. Nennt sich Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung. Lesetipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

Ich weiß nicht, was genau du mit "nebenjobmäßig" meinst, aber mehr als eine Abmahnung dürfte dir nicht drohen.

Ich denke nicht, dass du hier haften musst. Du haftest eigentlich nur für grobe fahrlässigkeit, nicht für leichte. Ich würde mir da keinen dicken Kopf machen.