Ausversehen ausgelöster Fehlalarm (Einbruchssicherung), wer zahlt ?
Nun mir ist neulich etwas ziemlich blödes passiert: Wir waren bei Freunden zu Besuch, welche eine Alarmanlage gegen Einbruch installiert haben. Nun wurde durch das betätigen eines Schalters, welcher aussieht wie ein Lichtschalter ausversehen ein stiller Alarm ausgelöst, natürlich ist sofort die Polizei angrückt und stellt den Einsatz nun in Rechnung. Was man dazu noch sagen muss: am selben Abend wurde die Anlage zuvor bereits durch ein weiteres Versehen ausgelöst, war aber kein stiller Alarm (durch eine andere Person), die Lage war aber relativ schnell geklärt.Nun zu meiner Person: Ich bin volljährig und Haftpflichtversichert. Ich wusste zwar, dass eine Alarmanlage installiert ist, jedoch nicht das der Schalter, welcher aussieht wie ein Lichtschalter und unbeschriftet nur durch eine Klappe geschützt ist einen Alarm auslösen würde. Es war vollkommen unbeabsichtigt. Meine Frage ist nun wer denn den Schaden zahlt, kommt im Regelfall die Haftpflichtversicherung für so etwas auf ? Und wie gehe ich nun am besten vor ?Hoffe mir kann schnell jemand antworteten der evtl Ahnung oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat LG
4 Antworten
Hallo Gretchen,
ich kann nach deiner Schilderung keine Schuld von dir erkennen.
Du wolltest Licht anmachen. Der Schalter der den Alarm auslöste war nicht gekennzeichnet und somit konntest du nicht wissen für was dieser da ist.
Bedeutet du musst für diesen Schaden nicht aufkommen.
Selbst wenn du dies deiner Privathaftpflichtversicherung melden würdest, würde diese für dich den Schaden abwehren. Also auch nichts zahlen.
Für die Kosten werden die Wohnungsinhaber, oder Mieter selbst aufkommen müssen. Diese können den Schaden ja ihrer Privathaftpflichtversicherung melden.
Gruß Apolon
Das versehentliche Auslösen eines (Fehl) Alarmes wird nicht durch die Vesicherung getragen. Da solltest Du Dich mit den Gastgebern kurzschließen.
.... eine PH leistet, wenn Du haftest und dies sehe ich hier auch nicht.
Binde einfach ein Deinen "Berater", denn für den werden solche Fragen Alltag sein.
melde es deiner Haftpflichtversicherung. Diese wird die Rechtslage prüfen.
Wenn du keine schuldhafte Handlung begangen hast, wird die Haftpflichtversicherung den unberechtigten Anspruch zurück weisen.
Kann dir eine Schuld zugewiesen werden, reguliert die Versicherung den Schaden.
Ist es nicht meine Schuld ? Ich wusste ja, dass eine Alarmanlage installiert ist und habe den Schalter betätigt, ich wusste lediglich nicht um was für einen Schalter es sich handelt, bzw. habe ihn für einen Lichtschalter gehalten. Wer haftet denn dann in diesem Falle ?
.... es ist nicht Deine Schuld, warum solltest Du auch Schuld haben?
Die Freunde haben eben keine "Einweisung" gemacht und damit bist Du raus.
Wenn Du im WC spülst und das ist wegen Reparatur im Keller gar nicht angeschlossen, bist Du ja auch nicht fällig.
Was wird denn in diesem Fall wahrscheinlich geschehen ? Wie gesagt ich habe den Alarm ausgelöst, jedoch konnte ich nicht wissen was ich durch das Drücken dieses Schalters bewirke, da zudem noch das Licht angeganen ist war ich der festen Überzeugung, das es sich um einen Lichtschalter handelte.
.... warum solltest Du haften? Wenn denn die Freunde Dich über die Matte lassen und Dich auch nicht einweisen (Balkon, Küche, WC, Fluchtwege u.a.m.), haften doch die, oder übersehe ich etwas?
Also wenn alle der Meinung sind das ich die Schuldige bin, wird es übernommen ?^^
.... nicht so ganz. Schuldig ist der, der vom Gericht entsprechend verdonnert wurde.
Und wenn ich mich auf seine Brille oder seinen Eierpad setze, bin ich ja auch nicht schuldig.
Nun ja, ich wusste das eine Alarmanlage installiert war, jedoch sah der Schalter, welcher nur durch eine Klappe gesichert war 1:1 aus wie ein Lichtschalter. Auch war dieser neben der Tür befestigt, wie eigentlich alle Lichtschalter, also für jemanden der nicht weiß um was für einen Schalter es sich handelt kaum zu unterscheiden von einem normalen Lichtschalter.
Die Freunde meinen ich muss dafür aufkommen.
.... so lange es bei der Meinung bleibt ist alles gut. Ich sehe es anders.
Wenn Mami zu Besuch kommt, bin ich auch für sie verantwortlich.
Und wenn sie meinen neumodischen Herd nicht kennt, darf sie da auch nicht ran.
Normalerweise haftet doch die Haftpflicht wenn man ausversehen etwas beschädigt bzw. für etwas Haftbar gemacht wird, sofern es nicht mutwillig bzw. mit Vorsatz geschieht , oder irre ich mich ? Warum sollte das denn nicht für das versehentliche auslösen eines Alarms gelten, gibt es eine spezielle Begründung?