Aktien/Kapitalerträge als Einkommen im sinne der Krankenversicherung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

es zählen alle Einkunftsarten, die auch für die Einkommensteuer relevant. Hier sind die Definitionen für "Einkünfte aus Kapitalvermögen" relevant. Der Sparer-Pauschbetrag darf in der Krankenversicherung nicht abgezogen werden.

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/spekulationsgeschft-fristen.html

In der Krankenversicherung sind nach § 10 SGB V die regelmäßigen Einkünfte relevant. Eine einmalige Einnahme führt nicht zum Ende der Familienversicherung. Wenn man regelmäßig Aktienhandel betreibt, ist ein monatlicher Durchschnittswert zu ermitteln.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  13.07.2021, 22:10

Danke für den Stern!

Als freiwilliges Mitglied zahlst du Beiträge von deinem GESAMTEN Einkommen. Dazu gehören auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Gewinne aus Aktienhandel natürlich nur REALISIERTE Gewinne. Eine Kurssteigerung ist ja noch kein Gewinn.

Es zählt jedes Einkommen, auch Gewinne, Zinsen und Dividenden aus Wertpapiere und sonstigen Vermögen.

Liegt Du darüber mußt Du Dich selbst versichern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, auch das zählt dazu.