Aktien/Kapitalerträge als Einkommen im sinne der Krankenversicherung?
Folgende Frage: Um nicht aus der Familienkrankenversicherung zu fliegen, darf mein Einkommen ja nicht über die ca 470 Euro steigen.
Zählen zu diesem Einkommen auch Gewinne aus Aktienhandel dazu oder geht es da nur um Gehalt aus bsplw. meinem Minijob? Danke schonmal im voraus!
4 Antworten
Hallo,
es zählen alle Einkunftsarten, die auch für die Einkommensteuer relevant. Hier sind die Definitionen für "Einkünfte aus Kapitalvermögen" relevant. Der Sparer-Pauschbetrag darf in der Krankenversicherung nicht abgezogen werden.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/spekulationsgeschft-fristen.html
In der Krankenversicherung sind nach § 10 SGB V die regelmäßigen Einkünfte relevant. Eine einmalige Einnahme führt nicht zum Ende der Familienversicherung. Wenn man regelmäßig Aktienhandel betreibt, ist ein monatlicher Durchschnittswert zu ermitteln.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Als freiwilliges Mitglied zahlst du Beiträge von deinem GESAMTEN Einkommen. Dazu gehören auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen.
Gewinne aus Aktienhandel natürlich nur REALISIERTE Gewinne. Eine Kurssteigerung ist ja noch kein Gewinn.
Es zählt jedes Einkommen, auch Gewinne, Zinsen und Dividenden aus Wertpapiere und sonstigen Vermögen.
Liegt Du darüber mußt Du Dich selbst versichern.
Ja, auch das zählt dazu.