Sollte man die Prügelstrafe wieder einführen?

Nein... 72%
Ja... 28%

32 Stimmen

10 Antworten

Nein...

Das ist schon ziemlich demütigend in unserer Zivilisation, wenn man geprügelt wird. Und wirkt auch etwas barbarisch. Moderner wären andere Formen der Schmerzzufügung, aber hier muss man mit der Objektformel stark aufpassen. Allgemein vermeiden wir den Schmerz.

Außer wir führend die spiegelnde Strafe oder den Talion ein, also gleich mit gleich. Das wäre aber eine völlig andere Kultur.

Nein...

Nein, aber man sollte vielleicht anfangen Leute darüber aufzuklären, dass Gewalt auch Jahre später noch psychische Schäden hinterlässt.. Allein die Frage: wie kommt man darauf? Gibt es wissenschaftlich-fundierte Studien die positive Seiten von Gewalt aufzeigen, dass es sich lohnt darüber nochmal nachzudenken?

AdmiralMadMax  12.01.2021, 15:17

Naja zumindest die nachgewisene Wirkung von Schmerzen zur negativen Verstärkung also als extrinsischen Motivator sein Verhalten anzupassen.

Penguin90  12.01.2021, 15:20
@AdmiralMadMax

Ob es positiv ist, sei mal dahin gestellt, wenn der Mensch dann eine kaputte Psyche hat. Wenn man versucht ein negatives Verhalten (zB Unaufmerksamkeit im Unterricht) dadurch zu "korrigieren" und die Person in Zukunft aufmerksam wird, dafür aber psychische Defizite aufweist, ist das dann als positiv zu werten? Ich denke nicht.

AdmiralMadMax  12.01.2021, 15:29
@Penguin90

Deine Frage war:

Gibt es wissenschaftlich-fundierte Studien die positive Seiten von Gewalt aufzeigen,

Da mit negativer Verstärkung ein unerwünschtes Verhaltensmuster abgestellt werden kann, kann man damit ein Ziel erreichen.
Es ist also per definition effektiv. Dass es alles andere als Effizient ist steht erstmal auf einem anderen Blatt.

Ich sagte ja nicht, dass es eine adäquate Lösung sei.

Penguin90  12.01.2021, 15:31
@AdmiralMadMax

Das mit der negativen Verstärkung wusste ich bereits vorher - es ist aber keine positive Seite wenn damit andere Vehaltensmuster im Gegenzug negativ beeinflusst werden. Demnach werte ich es als neutral, wenn nicht sogar negativ.

Nein...

Gewalt gegen Schutzbefohlene(in jeder Form) ist nach Paragraph 225 StGB eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet.

Nein...

Ein paar Ohrfeigen hab ich auch mal bekommen. Und ich glaub, in jeder Erziehung gibt's mal ein paar Ohrfeigen.

Aber die Leute, die sich öffentlich für sowas stark machen, denen geht's ja nicht um ein bisschen was in einer Ausnahmesituation, sondern denen geht's ums drauf dreschen , wenn sie überfordert sind. Bei so ner Ohrfeige, da ist der Schock ja meistens größer als der Schmerz, aber dem Kind regelmäßig zur "Züchtigung" Schmerzen zufügen, etwa mit der Faust, dem Teppichklopfer oder gar einem Gürtel, das ist einfach nur Qual. Man hat kein Recht, seinen persönlichen Frust gewaltsam an seinen Kindern abzulassen.

Und selbst die paar Ohrfeigen, hab ich mir als Kind schon nicht gefallen lassen, sondern habe meinem Vater dann immer mit der Polizei gedroht.

Tarzanoid  12.01.2021, 23:34

Wie kommst Du auf Kinder? Ich dachte bei der Frage an die Anwendung im Strafvollzug. So wie früher im Zuchthaus.

Nein...

Der größte Blödsinn.