AG verlangt "Gesundschreibung"
Hallo,
ich bin seit knapp 6 Wochen krank geschrieben. Da ich mir aber einen Krankengeldbezug nicht leisten kann, werde ich versuchen am letzten Tag der Lohnfortzahlung durch AG wieder meine Arbeit aufzunehmen. Habe dies dem AG gemeldet. Dieser freut sich, verlangt aber eine sog. "Gesundschreibung" (für lediglich 2 Tage, die Arbeit ist mit keinen Gefahren verbunden).
Mein Arzt meinte "so was sei Quatsch, eine Gesundschreibung gäbe es gar nicht, er habe "voraussichtlich bis" die Arbeitsfähigkeit attestiert und nicht "absolut bis", wenn es mir "besser geht" darf ich in die Arbeit gehen. Der Versicherungsschutz (Wege UV etc. bestehe in jeden Fall, es sei nirgends geschrieben dass der Unfallschutz NUR den gesunden Arbeitnehmern vorenthalten ist).
In vielen Rechtsforen wird darüber diskutiert, irgendwie kennt sich aber keiner richtig aus.
Wer kann mir eine Rechtgrundlage für diese angebliche "Gesundschreibung" nennen ? Wo ist sie verankert und wie heißt der Paragraf ? (Sorry wegen dem langen Text) :-)
Vielen Dank im Voraus !!! Ralf
7 Antworten
Wo soll denn ein § herkommen für etwas, das nunmal nicht existiert? Es gibt definitiv keine Gesundschreibung und es gibt in keinem Sozialgesetzbuch und in keinem Gesetzestext, der das Arbeitsrecht regelt eine von dem ArbG gewünschte Bescheinigung.
Der Arzt hat es bereits auf den Punkt gebracht: die AUB bescheinigt einen voraussichtlichen Zeitrahmen. Spätestens wenn dieser zu Ende ist, giltst du wieder als gesund. Du darfst aber auch vor Ablauf der Bescheinigung selbst entscheiden, dass du wieder arbeitsfähig bist.
Der ArbG soll doch einfach mal die Krankenkasse anrufen.....!?
Der AG soll die Kasse anrufen? Die werden dem nichts sagen. Könnt Ihr fest von ausgehen. DATENSCHUTZ! Die Kasse würde lediglich mitteilen, ob die 6-Wochen-Frist wegen derselben Erkrankung überschritten ist. Mehr bestimmt nicht.
Vielen Dank Ralosaviv scheint sehr plausibel. :-)
Mein Chef ist leider sehr stur und meint immer alles besser zu wissen, auch offensichtliche Irrtümer (tws. im nachhinein als "falsch" erwiesen) gibt er nicht zu, schlimm !
Wie Ralo ja schon ganz richtig geschrieben hat, gibt es eine "Gesundschreibung" nicht. Allerdings kann dir der Arzt natuerlich ein Attest ausstellen, aus dem hervorgeht, dass seinerseits keine Bedenken gegen eine fruehere Arbeitsaufnahme bestehen. Das wird der aber nicht kostenlos machen und die Kosten mussst du dann selbst bezahlen.
Der Arbeitgeber will sich hier einfach fuer den Fall absichern, dass du doch noch nicht wieder arbeitsfaehig sein solltest und dann aufgrund dieser weiterhin bestehenden Arbeitsunfaehigkeit etwas passiert. Er will im Rahmen seiner Fuersorgepflicht absolut sicher gehen, dass du auch wirklich wieder arbeitsfaehig bist und traut sich nicht zu, dies selbst beurteilen zu koennen (was er ja wohl auch tatsaechlich nicht kann). Lediglich auf deine Aussage will er sich da auch nicht verlassen zumal deine Beweggruende ja ganz offensichtlich nicht darin bestehen, die Arbeit aufgrund der (vermeintlichen) Wiederherstellung der Arbeitsfaehigkeit wieder aufzunehmen sondern um keinen finanziellen Verlust durch das "Rutschen ins Krankengeld" zu erleiden.
Dein Arzt hat vollkommen recht:
Es gibt keine "Gesundschreibung" und
Du kannst auch bei fortlaufend bestätigter AU jederzeit die Arbeit wieder aufnehmen, wenn Dir danach ist.
Und dafür gibt es keinen "Paragraphen", weil eine Gesundschreibung schlicht nicht existiert.
Ausserdem tätest Du mit einer Arbeitsaufnahme zum Ablauf der sechsten Woche dem AG keinen besonderen Gefallen, denn bis genau zu diesem Termin hat der AG Deinen Lohn fortgezahlt, während ab der sechsten Wochen die Krankenkasse zahlen müsste und eben nicht mehr der AG.
Hallo Ralfiii2012!
Es ist tatsächlich so, dass es keine Rechtsgrundlage für ein sogenanntes "gesund Schreiben" durch den Hausarzt/Allgemeinarzt gibt. Dieser Vorgang existiert im Arbeits- und Sozialrecht so praktisch nicht.
Was Dein AG jedoch machen kann - und selbstverständlich auch selbst bezahlen muss - ist die Überprüfung Deiner Arbeitsfähigkeit bzw. der Gesundheitsprognose durch einen entsprechenden Facharzt für Arbeitsmedizin. In der Regel ist dieser angesiedelt bei den Berufsgenossenschaften oder in entsprechenden Einrichtungen der UV-Versicherungen und/oder Rentenversicherungsträger. (Kosten hierfür: ca. 700,- bis 1.000,- €)
Weiterhin kann bzw. muss er nach 6 Wochen AU innerhalb eines Jahres ein sogenanntes BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) gemäß § 84 Abs. 2 des SGB IX durchführen. Aber dazu ist es ja offenbar noch etwas zu früh.
Ansonsten muss er Deine Ankündigung über das Ende der (voraussichtlich attestierten) Arbeitsunfähigkeit hinnehmen und Deine Arbeitsleistung wieder entgegennehmen.
Macht er dies ohne Grund nicht, begibt er sich in den sogen. "Annahmeverzug" gem. § 615 BGB und muss auch ohne die (von Dir angebotene) Arbeitsleistung zu erhalten die volle Vergütung bezahlen.
Vielen Dank brromed, das war sehr hilfreich und ich habe zudem was Neues gelernt.
dass der anstehende geringere krankengeldbezug der grund deiner "gesundung" ist, dafür haben chefs einen riecher, und dein chef befürchtet völlig zu recht, dass du innerhalb weniger tage nach wieder aufnahme der arbeit wieder ausfällst. leider gängige praxis, zumindest in der gastronomie.
wenn du ihn in sicherheit wiegen willst, dann lass dir ein attest schreiben, in dem dein arzt dich für gesund erlärt. vielleicht übernimmt dein chef ja die kosten.
Und was würde irgendeine Bescheinigung daran
dass du innerhalb weniger tage nach wieder aufnahme der arbeit wieder ausfällst.
ändern? Und warum sollte das
dass du innerhalb weniger tage nach wieder aufnahme der arbeit wieder ausfällst.
seinen Chef stören?
das ist keine "gesundschreibung". ich meine ein normales gesundheitsattest, in der form wie man es ja für manche berufe braucht. wenn dein arzt sagt, dass er das nicht macht, musst du es deinem chef so sagen. er kann ja rücksprache mit dem arzt halten.
Danke für deine Antwort ! Kannst du mir bitte die gesetzliche Grundlage nennen, ganz konkret, die diese "Gesundschreibung" belegt?
Dass sich ein AG viel "einbilden" kann was er darf und was nicht, möchte ich wissen wie meine Rechte als AN aussehen. Mir ist das echt zu blöd, es geht um 2 Tage der Krankschreibung. Ich war in dieser Firma (8 Jahre dabei) noch NIE krank geschrieben, nicht mal wegen Erkältung. Wenn man dann aber mal länger ausfällt, dann sichert sich der Chef ganz schön ab. Also sichere ich mich auch ab. Der AG hat mich in diesen 6 Wochen kein einziges mal angerufen und gefragt wie es mir geht. Also von wegen "Fürsorgepflicht". Schließlich haben AG auch eine Verantwortung dem AN gegenüber, sprich nach 6 Wochen eine betriebliche Wiedereingliederung einzuleiten (es handelt sich um eine sehr große Firma und kein 10 Leute Betrieb). Und genau diese "Verpflichtung" werde ich mit meinem Chef als allererstes besprechen und nach einer anderen Tätigkeit fragen. Bei uns läuft es nach dem Motto zu "wir verbrauchen so viele MA bis wir die richtigen gefunden haben". Aber ohne mich, ich habe 2 Kinder in Ausbildung und muss noch 20 Jahre arbeiten. Dem Chef wäre es grad recht wenn ich aus eigenen Stücken aufhöre oder durch die KK ausgesteuert werde, dann sucht er sich den nächsten den er in die Pfanne haut. Also über diese "Fürsorgepflicht" lässt sich echt diskutieren.