Wenn ich innerhalb eines Monats denAG Wechsel, aber noch Gehalt vom alten AG bekomm, bin ich dann Steuerklasse VI beim neuen AG und wie lang?
4 Antworten
Der alte ArbG soll Dich abmelden sobald das Beschäftigungsverhältnis beendet ist (spätestens zum Ende des Monats).
Daher erhälst Du die reguläre Steuerklasse, wenn Dich der neue ArbG als "Hauptarbeitgeber" anmeldet - dann erhält der alte ArbG automatisch den Status "Nebenarbeitnehmer" mit Steuerklasse VI.
Das ganze ist auch umgekehrt möglich; in diesem Fall wird der neue ArbG "Nebenarbeitgeber" mit Steuerklasse VI und der andere bleibt "Hauptarbeitgeber" mit der regulären Steuerklasse - das ändert sich dann automatisch in die reguläre Steuerklasse, wenn der alte ArbG Dich abmeldet.
Nachträgliche Berechnungen müssen zurückgerechnet werden und werden daher mit der Steuerklasse abgerechnet, die dem ArbG im entsprechenden Monat übermittelt wurde.
Bei zwei Abrechnungen im laufenden Monat muß einer mit Steuerklasse VI abrechnen - es kommt nun eben darauf an, wie der neue Arbeitgeber anmeldet (Haupt- oder Nebenarbeitnehmer).
Untermonatliche Teilabrechnungen im ESLSTAM-System sind nicht möglich.
Mit Steuerklasse VI besteht dann Steuererklärungsabgabepflicht; Du erhälst dann die zuviel abgezogenen Steuern wieder zurück.
Entscheidend ist nicht, wann du das Geld bekommst, sondern für welchen Zeitraum. So wie du schreibst, überlagern sich beide Jobs nicht, sondern, du hörst den einen auf und fängst den anderen danach an. Somit bist du meines Erachtens nicht in Steuerklasse VI. Sollte dir im Zweifel aber dein neuer AG auch beantworten können. Sag ihm, dass du da unsicher bist und frag, wie er das sieht.
wäre zumindest denkbar, wenn dort die verwaltung etwas schlampig läuft. im zweifel dort nochmal nachfragen.
du wechselst ja den arbeitgeber, also hörst bei einem auf und beginnst beim anderen...somit ändert sich deine steuerklasse nicht...
steuerklasse VI gilt bloß, wenn du gleichzeitig bei mehr ag angestellt bist- die offene gehaltszahlung ist unwichtig
innerhalb des Monats IST bei mehr als einem AG angestellt ......
nur EIN Arbeitgeber kann mit Steuerklasse 1 abrechnen
aber nicht GLEICHZEITIG
Nein du hast trotzdem die gleiche Steuerklasse wie bisher.Denn es ist ein Arbeitswechsel.Ds ändert sich nichts.
Kann es sein, dass der alte AG mich noch nicht abgemeldet hat?