Darf ein Sanitäter die Polizei rufen?
Hallo. :) Der Fall liegt zwar bereits einige Jahre zurück, aber beschäftigt mich ab und zu wieder. Damals haben meine Freunde und ich einen einzigen (!) Joint geteilt, worauf ich wirklich schlecht reagiert habe (und ich immer noch nicht weiß wieso, denn den anderen ging es recht gut). Ich war für eine Weile nicht ansprechbar, da sich alles im Kopf gedreht hat, und später musste ich mich auch übergeben. Meine Freunde haben in Panik die Rettung gerufen, da sie von meinen Herzproblemen wussten, und kaum war die Rettung da, haben sie natürlich gleich gemerkt, dass wir high von Gras waren.
Abgesehen davon, dass sie extrem unfreundlich waren, haben sie sofort die Polizei verständigt, die dann, sofort hergefahren sind und Namen, Adressen, etc. notiert haben. Ich war derweil im Krankenwagen und konnte weder stehen noch gehen. In den nächsten Monaten hatte ich kurze aber sehr ärgerliche Probleme mit der Staatsanwaltschaft (!!!).
Meine Frage: Sanitäter haben doch SCHWEIGEPFLICHT oder nicht? Hätten sie die Polizei überhaupt verständigen dürfen? Ich habe oft gelesen, dass es strafbar ist.
10 Antworten
Sie haben Schweigepflicht, aber auch da gibt es immer eine legale Möglichkeit, diese zu umgehen. Gründe können sein:
- Eigenschutz
- Überprüfung der Personalien
- Fremd- und Eigenschutz des Patienten oder von Umherstehenden
Die Liste lässt sich noch verlängern.
Hallo,
unfreundlich sind Sanis in solchen Fällen (genauso wie bei übermäßigem Alkoholkonsum) häuig, denn anstatt irgendwelche betrunkenen, bekifften oder sonst wie berauschten oder weggetretenen Jugendliche/Heranewachsende von der Straße zu puhlen, kommen Pause (und die sind wirklich knapp), oder "unverschuldete" Notfälle zu kurz. Da bekomtm auch der langmütigste Sanitäter irgendwann die Hasskappe.
Im §203 StGB wird auf die Schweigepflicht einggegangen:
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert
[...]
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Allerdings gilt das nicht für deine Freunde, die ja nun ebenfalls High in der Gegend rumstanden. Und die darf der Sani sicherlich melden, haben ja nichts weiter mit ihm und der Ausübung seines Berufes zu tun. Und das der Polizei dann auffällt, das du ebenfalls nicht ganz bei dir bist, ist ja irgendwie auch klar. Pech gehabt, wenn man Mist baut muss man da halt auch zu stehen.
P.S.: Das wäre meine Auslegung, ich bin kein Rechtsanwalt und habe auch kein Jurastudium.
Sanitäter stehen grundsätzlich unter der Schweigepflicht. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn die Weitergabe von Informationen zur Weiterbehandlung des Patienten erforderlich ist, oder eben auch, um ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten.
Des Weiteren ist es ja nicht so (wie ich das aus deiner Frage entnehme), dass du den Rettungskräften im Rahmen der Behandlung vom Drogenkonsum erzählt hättest.
Würde ich an einem Einsatzort ankommen, wo Jugendliche feiern - Ich würde allein zur Eigensicherung schonmal sowas von die Polizei rufen, noch bevor ich überhaupt einen Schritt aus dem RTW gemacht habe..!
Bei einer Straftat hat keiner mehr Schweigepflicht. Da sich hinterher die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, gehe ich davon aus, dass noch mehr dahintersteckte.
Der 53er in der StPO spricht jedoch von einem ZeugnisverweigerungsRECHT, nicht ZeugnisverweigerungsPFLICHT.
Ein Recht hat man, muss es jedoch nicht wahrnehmen.
Extra für Dich habe ich mir den § mal angeschaut. Da geht es um das Zeugnisverweigerungsrecht und nicht um die Schweigepflicht. Rauch nicht so ein Mist, dann kommst du nicht in so eine Situation.
Notfall-Retter sind dazu da in Notfällen Leben zu retten. Durch das unnötige Herbeirufen der Sanitäter hätte anderswo bei einem Unfall jemand draufgehen können, weil sich die Sanitäter mit Dir beschäftigen mussten. Deswegen waren die Sanitäter verägert. Weil sie nach ihrer Sichtweise wegen "Kinderkram" ausrücken mussten.
Die Polizei zu informieren mag dabei aus Deiner Sicht falsch gewesen sein, aber Rettungseinsätze kosten Geld und über die Personalienfeststellung ist/war der Verursacher der Angelegenheit zu ermitteln, und es kann festgestellt werden, ob Minderjährige ins Geschehen eingebunden waren, was im Zusammenhang mit Drogen(konsum) und Jugendschutz immer eine besonders wichtige Rolle spielt.
Zu Deiner körperlichen Überreaktion auf den Cannabisgebrauch ist zu sagen, dass Du in Deiner von mir vermutetenen Unerfahrenheit vermutlich zwei, drei Züge zuviel genommen hast, also klassisch überdosiert warst, was zu den von Dir geschilderten Nebenwirkungen geführt hat. Ein Phänomen dass täglich zehntausende junge Cannabiskonsumenten erleben (wovon dann hunderte ihre Erlebnisse hier bei GuteFrage schildern) weil sie sich weder vor dem Gebrauch ausreichend über Cannabis informieren - noch etwas mit dem Begriff "Idealdosis-Findung" anfangen können.
Google "Rauschzeichen" (Wurth & Geyer). Lesen. Informieren. Profitieren.
Ach? Öfter mal was neues. Der Gesetzgeber hat das anders gesehen und deshalb § 53 StPO "erfunden".