Änderungsantrag bei Schwerbehinderung?
hallo zusammen,
ich bitte höflich um rat.
ich habe einen schwerbehindertenausweis. grad der behinderung 50%.
mir wurde gesagt, daß beim stellen eines änderungsantrag diese 50 % in jedem fall erhalten bleiben, vorraussetzung, ich gehe bei einem ablehnenden bescheid nicht in widerspruch bzw. ins klageverfahren.
auch habe ich erfahren, daß es evtl. sinnvoll wäre, diesen antrag, jährlich zu stellen.
wie schaut das in der praxis aus, ist es richtig, daß meine prozente erhalten bleiben?
kann ich einen, bereits gestellten änderungsantrag auch zurückziehen?
gruß josef
6 Antworten
Wo kommt nur der Unsinn mit dem jedes Jahr eine Änderungsantrag stelle her. Wenn sich Nichts wesendlich geändert hat kann man auf diesen Antrag verzichten, im Gegenteil wenn man jedes Jahr einen stellt obwohl sich nicht wesendliches geändert hat wird das Amt irgendwann mal Nachfragen was der Unsinn soll, oder ihn halt sofort ablehnen. Natürlich kann der GdB auch nach unten geändert werden oder sogar ganz entzogen werden wenn sich etwas geändert hat. Wenn der Änderungsbescheid nur abgeleht wird ändert sich natürlich nichts an deinem GdB aber wie bereits geschrieben die könnten auch auf die Idee kommen den Gdb zu senken und dann wirst du Klagen müssen wenn sie deinem Widerspruch dann nicht stattgeben. Kurz ganz risikolos ist so ein Änderungsantrag nicht.
Da sind wir einer Meinung.
Hallo Saxler,
du hast hier ja schon etliche kompetente Antworten erhalten. Ich möchte dich auch noch auf unsere Artikel zum Thema Schwerbehindertenausweis auf unserem Portal hinweisen: http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html Hier erhältst du ausführliche Informationen zu allen Fragen zum Thema Schwerbehindertenausweis. Prinzipiell solltsetdu nur dann neu ansuchen, wenn du dich entweder ungerecht eingeschätzt fühlst, oder sich eben dein Gesundheitszustand verschlechtert hat. Besorg dir dafür die entsprechenden NAchweise deiner Ärzte. Viele Grüße von Michaela
Wenn sich bei deiner gesundheitlichen Situation nichts geändert hat, brauchst du auch keinen Änderungsantrag zu stellen. Schon gar nicht jährlich. Wird durch einen Amtsarzt festgestellt, dass dein Behinderungsgrad höher ist, weil sich deine gesundheitliche Situation geändert hat, wird der GdB angepasst. Hat sich eine Verbesserung eingestellt, wird der GdB gesenkt, oder im Extremfall ganz aufgehoben. Du könntest einen Versuch machen und dich untersuchen lassen, um festzustellen, ob dein Behinderungsgrad höher ist. Wird das festgestellt, dann könntest du einen Änderungsantrag stellen.Ein Risiko beinhaltet dieses Vorgehen immer, weil manche Ärzte unterschiedlich bewerten. Triffst du auf einen, der einen geringeren Behinderungsgrad feststellt,dann hast du Pech. Einen bereits gestellten Änderungsantrag kannst du auch zurückziehen. Zudem würde ich dir empfehlen, eine Beratung bei dem VdK einzuholen. Die Leute dort sind fachkompetent und die Beratung ist kostenlos.
Wenn man z. B. den Grad der Behinderung antragmäßig erhöhen möchte, wird beim zuständigen Versorgungsamt geprüft, ob es laut Diagnosen der Ärzte wirklich erforderlich ist. Sollte es aber abgelehnt werden, so bleiben Deine 50% auf jeden Fall erhalten, auch wenn Du jährlich versuchst, einen Änderungsvertrag vorzunehmen. Die 50% bleiben so lange bestehen, bis ein Arzt von Dir dem Versorgungsamt mitteilt, dass Du vollkommen gesund bist.Ansonsten ändert sich nichts, außer wenn die Höherstufung mal vom Versorgungsamt akzeptiert wird, dann erfolgt statt die 50% die anerkannte Prozentzahl.
"Die 50% bleiben so lange bestehen, bis ein Arzt von Dir dem Versorgungsamt mitteilt, dass Du vollkommen gesund bist" Das ist missverständich! Es gilt nicht 50 oder garnichts. Vollkommen gesund gibt es kaum. Richtig ist, das die Versorgungsamt-särzte eine Besserung auch bei einem Erhöhungsantrag feststellen können und dann das Amt auch eine Reduzierung des GdB nach Anhörung vornehmen können. (Gegen die man dann natürlich Widerspruch einlegen kann und oft auch sollte.)
Das Versorgungsamt kann eine Amtsärtzliche Begutachtung anordnen und dabei kann genau so gut herraus kommen das der GdB zu senken ist. Mal eben proforma eine Änderungsantrag zu stellen kann ganz schnell nach hinten los gehen.
Kleine Korrektur: Es ist im Versorgungsamt keine amtsäztliche Untersuchung (von einem AMTSARZT), sondern eine versorgungsamts - Ärztliche Untersuchung ! Die Ärzte dort haben kein Amtsarztsexamen! Gruß
Das ist auch der Grund, wieso es keine gute Idee ist pro forma einen Erhöhungsantrag zu stellen. Diesen Antrag sollte man nur stellt wirklich eine Verschlechterung vorliegt.
Wieder was gelernt :-)
du kannst jederzeit eine überprüfung deiner schwerbehinderung veranlassen,grund sollte eine verschlechterung deines zustandes sein,wenn das nicht der fall ist brauchst du auch keinen antrag stellen,für was soll das gut sein?
Eben, deshalb ist die Erklärung "die Prozente bleiben auf jeden Fall erhalten" sachlich auch falsch, es kann sehr wohl zur Aufhebung des GdB führen.