Bei meinem Auto war Ende letzten Jahres die Batterie hinne und ich musste eine neue kaufen. Das ganze hab ich dann mit einem Kumpel zusammen gemacht, der sich mit dem Schrauben an Autos gut auskennt und das auch schon etliche Male bei sich und in der Familie gemacht hat.
Auf dem Parkplatz eines Ersatzteilehändler angekommen bauten wir dann die Batterie aus meinem Auto aus, kauften drin eine Neue im Austausch und wollten die dann auf dem Parkplatz einbauen. Irgendwie hat das nicht so gefunzt, wie der Kumpel sich das vorgestellt hat und er hat sie aus Versehen für kurze Zeit falschrum angeschlossen (Bitte keine Kommentare darüber, ist nun mal dooferweise passiert, war keine Absicht und lässt sich nicht mehr Rückgängig machen).
Dabei schien die Lichtmaschine durchgeschmort zu sein. ADAC brachte uns zu der Werkstatt meines Vertrauens, wo der Schaden innerhalb der nächsten 2 Tage behoben wurde und Auto läuft wieder wie vorher, war also zum Glück nur die Lichtmaschine.
Mein Kumpel ist Haftpflichtversichert und hat auch diese Gefälligkeitsklausel drin, demnach hat er den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Die hat dann einen Gutachter geschickt, der jetzt kackenfrech behauptet, dass der Schaden an der Lichtmaschine nicht daher rührt und somit der Versicherungsnehmer, also mein Kumpel, nicht an dem Schaden Schuld sei. Für den schien das ganze einfach nicht plausibel und er hat auch keinen Brandgeruch im Motorraum vernommen, so viel zu seiner Begründung. Und das, obwohl ein googlen nach "Batterie falsch rum angeschlossen, was kann kaputt sien?" Millionen Treffer kommen, in denen steht, dass es mit Glück "nur" die LiMa ist, aber die auf jeden Fall.
Demnach wurde das ganze jetzt von der Versicheurng meines Kumpels zurückgeschoben, dabei ist es ja Fakt, dass der Schaden durch die Verpolung der Batterie hervorgerufen wurde, welche der Versicheurngsnehmer zu verschulden hat, weshalb seine Haftpflicht da wohl zahlen sollte...
Ich vermute da mal ein schön abgekartetes Spiel zwischen Versicherung und ihrem Gutachterdienstleiter und weiß nicht so recht, welche Möglichkeiten ich jetzt habe. Seine Versicherung meinte, ich könne Einspruch einlegen und sollte ein Gegengutachten besorgen, dann wären sie bereit, sich den Fall wieder anzuschauen. Ich wüsste aber nicht, was ich da begutachten lassen sollte, weil die Lichtmaschine ein Austauschteil ist und mir demnach auch nicht mehr vorliegt. Außerdem wird sich ein Gutachter wohl auch nich wirklich lohnen, weil der wohl auch ein wenig kosten wird.
Jemand ne Idee, wie ich hier vorgehen kann? Wen oder was kann ich als Gutachter beiziehen? Was könnte ich begutachten lassen? Bringt es was, den ADAC-Mann, der mich abgeschleppt hat als Zeugen zu nennen, der die erste Diagnose gestellt hat? Oder den Werkstattmeister, der das repariert hat?
Oder hab ich eh schon verloren, weil ich gegen dieses abgekartete Spiel keine Chance hab?