Zählt das zu einen Wegeunfall von der Arbeit?
Bin von der Arbeit aus auf direkten Weg nach Hause mit dem Motorrad gefahren. Dabei bin ich beim abbiegen mit dem Motorrad weggerutscht und hingefallen und musste ins Krankenhaus. Also ohne fremde Einwirkung. Zählt dies nun unter Wegeunfall?
was passiert wenn man etwas zu schnell war ? so mit 30 Km/h in die Kurve ?
8 Antworten
Hoi.
Ja, es iist ein Wegeunfall:
"Ein Eigenverschulden (Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit) des Versicherten ist in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Annahme eines Versicherungsfalls ohne Bedeutung. Auch bei eigenem Verschulden liegt ein Wegeunfall vor, wenn die übrigen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind. War jedoch Trunkenheit, Rauschgift- oder Tablettenmissbrauch die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls, entfällt der Versicherungsschutz. Gleiches gilt in den Fällen, in denen das Unfallereignis vorsätzlich herbeigeführt wurde."
§ 7 SGB VII Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2)
Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Ciao Loki
Da es auf dem direkten Weg war, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.
So lange du auf dem direkten Heimweg bist, bist du versichert.
Man muss nicht unbedingt den kürzesten Weg nehmen, sondern den wirtschaftlich sinnvollsten.
Das spielt für die Bewertung als Arbeitsunfall erst einmal keine Rolle. Das gilt natürlich nicht, wenn du im Ort mit Tempe 100 fährst.
Das ist ein Wegeunfall und muss der BG gemeldet werden.
Ja sicherlich!
Da muß ja nicht unbedingt noch jemand beteiligt sein.
was passiert wenn man etwas zu schnell war ?