Zählt das zu einen Wegeunfall von der Arbeit?

8 Antworten

Hoi.

Ja, es iist ein Wegeunfall:

"Ein Eigenverschulden (Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit) des Versicherten ist in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Annahme eines Versicherungsfalls ohne Bedeutung. Auch bei eigenem Verschulden liegt ein Wegeunfall vor, wenn die übrigen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind. War jedoch Trunkenheit, Rauschgift- oder Tablettenmissbrauch die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls, entfällt der Versicherungsschutz. Gleiches gilt in den Fällen, in denen das Unfallereignis vorsätzlich herbeigeführt wurde."

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitsunfall-34-besondere-sachverhalte_idesk_PI10413_HI6449195.html

 

§ 7 SGB VII Begriff

(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

(2)

Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus

.

Ciao Loki

Da es auf dem direkten Weg war, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

So lange du auf dem direkten Heimweg bist, bist du versichert.

Man muss nicht unbedingt den kürzesten Weg nehmen, sondern den wirtschaftlich sinnvollsten.

Profiler16 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 14:30

was passiert wenn man etwas zu schnell war ?

DerHans  13.03.2017, 14:33
@Profiler16

Das spielt für die Bewertung als Arbeitsunfall erst einmal keine Rolle. Das gilt natürlich nicht, wenn du im Ort mit Tempe 100 fährst.

Das ist ein Wegeunfall und muss der BG gemeldet werden.

Ja sicherlich!

Da muß ja nicht unbedingt noch jemand beteiligt sein.