Keilriemen gerissen 5 tage nachdem ein neuer eingebaut wurde welche rechte habe ich?
Hej hab eine frage heute hat sich der keilriemen verabschiedet obwohl ich am Freitagverst einen neuen hab einbauen lassen in einer freien werkstatt. Auf dem weg zur arbeit ist es passiert wie sieht das jetzt aus? Ich habe den von der Werkstatt angerufen ubd er hst das auro abgeschleppt (da ich im zug arbeite konnte ich nicht auf ihn warten das auto ist 200m vorm bahnhof abgekackt) wie siwht es mit meinen rexhten aus? Muss ich für einen neuen riemen zahlen oder falls die spannrollen kaputt sind? Ebenso das abschleppen? Danke im voraus hab den riemen wechseln lassen weil das auro komischw geräusche gemacht hat dann war 1 tag ruhe danach hats kirz wieder angefangen und dann war wieder gut bin seit dem nicht viel mkt dem auto gefahren und das geräusch war auch wieder weg bis eben heute kurz votm bahnhof
5 Antworten
Also zunächst einmal: Ich finde es unnötig, wenn Leute hier Kommentare drunter setzen wie: Frag deinen Anwalt oder ADAC. Die Person hat hier gefragt und nicht beim ADAC. Aber zurück zum Thema:
Es handelt sich hier jur. um KEINE Garantie sondern um Gewährleistung. Selbstverständlich besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung gemäß §§ 631, 634, 635 BGB. Das Auto war zum Zeitpunkt der Abnahme Mangelhaft. Das gilt natürlich nur, wenn auch der Keilriemenkaputt war. Wenn der Defekt jetzt an der Spannrolle ist, könnte die Sache wieder anders aussehen.
Daher: Freundlich bei der Werkstatt auf die Nacherfüllung hinweisen. Hilfsweise bietet es sich an eine Frist zu setzen (2-3 Wochen) um das Auto zu reparieren. Kommt die Werkstatt der Frist nicht nach, so könnte man rein theoretisch gemäß §§ 634, 636, 281 BGB das ganze in einer anderen Werkstatt reparieren lassen und ihm diese Kosten in Rechnung stellen.
Es lässt sich vertreten, dass die Abschleppkosten pauschal auf die mangelhafte Reparatur des Keilriemen beruhen und du so die Kosten nicht zahlen musst.
Auch bei Reparaturen gibts eine Gewährleistung durch die Werkstatt. Wie lang die gilt, müsste ein Anwalt wissen.
Bei Problemen mit Verträgen rund ums Auto hast du als Mitglied eines Automobilclubs (ADAC) oft Anspruch auf eine anwaltliche Erstberatung; dazu lass dir die regionalen Adressen aushändigen und nimm Kontakt zu einem oder mehreren RAE auf.
Vielleicht hast du Rechtschutz - aber hier sieht die Sache wirklich völlig klar aus (es sei denn, die Werkstatt gehört jemandem, der insolvent ist - das würde ich versuchen, herauszufinden.
Viel Glück!
Hallo, wieso fragst du nach deinen Rechte? Hat die Werkstatt schon die Reparatur auf deren Kosten abgelehnt? Gibt es den gerissenen Keilriemen noch? Daran kann man sehen weshalb er gerissen ist.
Im Grunde genommen ist nach der kurzen Zeit die Werkstatt in der Pflicht. Das heisst; das Abschleppen und die Reparatur geht auf deren Kosten. Sollte im Nachgang eine defekte Spannrolle festgestellt werden, kann die Werkstatt diese noch berechnen, da du diese bei der ersten Rep. nicht bezahlt hast.
Die Rep, muss trotzdem die Werkstatt übernehmen , das diese als letztes dran war und der Zeitrahmen sehr sehr kurz ist. Hier sieht es aus als ob man, den Keilriemen nicht richtig montiert hat, oder ein defektes Teil übersehen wurde.
Sollte sich die Werkstatt weigern, würde ich mich über den Rechtschutz oder Rechtsanwalt beraten lassen.
Ansonsten ist ja alles gut, wie gesagt muss ein Teil noch zusätzlich getauscht werden, darf die Werkstatt dies auch noch zusätzlich verrrechnen.
das ist sein Problem, sofern das defekt ging, was er zuvor repariert hat. Ggfs. Rechtsschutz und Gutachter einschalten......Anwalt!
Er muss eine Garantie darauf geben es sei denn ihr habt es unter der Hand gemacht, dann wird es schwierig.
Dann muss er dir kostenfrei einen neuen einbauen, ist ja nicht deine Schuld, dass er dir Mist eingebaut hat. Wenn er soetwas vermeiden will, sollte er bessere Qualität verbauen.
Nene hab auch ne quittung