ACHTUNG Privarinsolvenz Guthaben aus Nebenkostenabrechnung

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Während des laufenden Insolvenzverfahrens bist Du verpflichtet es dem Insolvenzverwalter rauszugeben. In der Wohlverhaltensperiode kann st Du es behalten. Allerdings kann der Treuhänder anteilmäßig Auszahlung verlangen wenn noch ein Teil im Insolvenzverfahren angefallen ist.

margow 
Beitragsersteller
 30.06.2012, 07:38

was heist anteilig ?

habe diese doch im letztem jahr angespart da war ich doch nicht insolvenz .

bleibe doch unter meinem selbst behalt .

Artus01  30.06.2012, 09:13
@margow

Wenn Du im letzten Jahr noch nicht in der Insolvenz warst nimmt der Insolvenzverwalter alles. Mein letzter Satz bezog sich auf den Zeitpunkt bevor das Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde.

Ansprüche auf Auskehr von Nebenkostenguthaben stehen der Masse zu, auch wenn die Vorauszahlungen aus unpfändbaren Vermögen des Schuldners stammen.

Im Ergebnis heißt das für dich, dass ein von dir aus Sparsamkeit erwirtschaftetes Nebenkostenguthaben durch den Treuhänder/Insolvenzverwalter zur Masse eingezogen werden kann.

Kannst du nicht mit dem Vermieter vereinbaren, dass das Guthaben nicht ausgekehrt, sondern der nächsten Abrechnungsperiode übertragen werden soll.

helmutgerke  30.06.2012, 06:56

Nachtrag;

in diesem seitens Kanzlei Strunz erstellten Aufsatz wird sogar weiter differenziert nach dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung; http://www.strunz-alter.de/obj/content-forum/Kanzleiforum-12-11-Aufrechnung-in-der-Insolvenz.pdf

margow 
Beitragsersteller
 30.06.2012, 08:11
@helmutgerke

hallo

habe gerade die seite gefunden, so ganz habe ich dieses schreiben nicht verstanden.

wenn man Arge 2 erhält bekommt der Verwalter nichts, stimmt dieses ?

helmutgerke  30.06.2012, 09:11
@margow

dem Verwalter muss nachgewiesen werden, dass das Guthaben aus Betriebskostenabrechnung seitens Jobcenter eingezogen wird.

Das Jobcenter zahlt dir im Rahmen der KdU-Übernahme die anfallenden Betriebskosten und dem entprechend steht ihr auch das Guthaben zu.

margow 
Beitragsersteller
 01.07.2012, 09:31
@helmutgerke

der verwalter hat doch von mir den bewilligungs bescheid vom jobcenter erhalten, darauf hin müßte er doch wissen das er kein geld erhält.??

In der Wohlverhaltensperiode- nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens- stehen dem Treuhänder nur noch Beträge aus der zu Anfang des Verfahrens abgegeben Abtretungserklärung zu. Die Abtretung erfasst lediglich pfändbare Lohnanteile. Darüber hinaus ist der Schuldner verpflichtet, die Hälfte des Wertes einer in der Wohlverhaltensperiode gemachten Erbschaft an den Treuhänder herauszugeben. Hinsichtlich Nebenkosten, die während des Insolvenzverfahrens "angespart" wurden, aber erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode zurückgezahlt werden, kann Nachtragsverteilung angeordnet werden. Mit anderen Worten: Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen stehen dem Schuldner zu, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen in der Wohlverhaltensperiode getätigt wurden.

margow 
Beitragsersteller
 30.06.2012, 07:06

bin noch nicht in der wohlverhaltensperiode stehe kurz davor,

habe in meine nebenkostenabrechnung einen fehler gefunfen dieses überprüft noch der mieterschutz, diese wird noch einige zeit dauern bis diese angelegenheit geklärt ist.

wenn ich es richtig verstanden habe, wenn ich in der wohlverh. bin dann bleibt mir das guthaben aus meiner nebenkostenabrechnung.

ich übersteige nicht meinen selbstbehalt von 1030,-€

Schnatti17782  30.06.2012, 08:04
@margow

Und die zweite Voraussetzung, du benötigst das Geld nicht.

margow 
Beitragsersteller
 30.06.2012, 08:17
@Schnatti17782

was soll dieses heißen ?????