Abzocke in Studentenwohnheim?
Hallo liebe Community,
Eine befreundete Kommilitonin von mir wohnt in einem Studentenwohnheim und hat ein Fluchtfenster in ihrem Zimmer. Im Mai diesen Jahres hat sie wohl das Fenster "falsch" geöffnet und ist an den Notknopf gekommen, kein Alarm wurde ausgelöst, kein Feuerwehreinsatz, nix. Das Fenster wurde repariert (es musste nichts ausgetauscht werden) uns es konnte ganz normal weiter benutzt werden. In den Semesterferien ist sie dann in die Heimat geflogen zu ihren Eltern (sie ist Asiatin) und als sie wiederkam war das komplette Fenster samt Rahmen ausgetauscht worden. Obwohl vertraglich vorgeschrieben wurde sie nicht darüber benachrichtigt, dass Aufgrung von Baumaßnahmen ihr Zimmer betreten werden muss etc. und als Krönung hat sie vor ein paar Tagen eine Rechnung über 2.000 Euro bekommen. Auf der Rechnung steht das falsche Meldungsdatum des Schadens und die falsche Zimmernummer. Außerdem ist der erste Satz der Rechnung meiner Meinung nach grammatikalisch nicht korrekt und auch nach googlen konnte ich nichts über die wortwörtlich so beschriebene Sachlage "Fluchtfenster Anlage ausgelöst" finden. Für mich klingt das stark nach Abzocke, sie spricht noch kein sehr gutes Deutsch und dank der zeitnahen Zahlungsfrist ist sie natürlich schon in Panik. Erst kürzlich musste ihre ebenfalls asiatische Nachbarin 400 Euro für einen kaputten Vorhang bezahlen. Ich gehe morgen mit ihr zum Studentenwerk und gucke was sich da machen lässt.
Habt ihr schonmal sowas erlebt? Vielleicht stolpert ja jemand mit Rechtswissen hier drüber. Ich bin wirklich dankbar für jeden Tipp!
Alles Liebe, hadschihalefoma
5 Antworten
Die Grammatik und auch die nicht ganz richtigen Bezeichungen in der Rechnung haben keine Auswirkung auf die Forderung an sich.
Die Rechnung ist vom Handwerker, der die Leistungen ja auch erbracht hat. Das Stundentenwerk hat da gar nichts von. Deswegen ist es für mich auch nicht nachvollziehbar, warum dem Studentenwerk Abzocke vorgeworfen wird.
Für ein gutes Fenster zahlt man heute (je nach Größe usw.) gerne mal 1.000 € und mehr. Wenn das Fenster dann noch an der Brandmeldeanlage hängt, kann es entsprechend teuer werden. Sie hat es kaputt gemacht und muss es auch zahlen. Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die kann sich dann mit dem Studentenwerk streiten, falls die Forderung als zu hoch angesehen wird.
Natürlich muss sie informiert werden, wenn ihre Wohnung für Sanierungsmaßnahmen betreten werden soll. Dem gegenüber steht aber das Interesse des Studentenwohnheims, den Brandschutz wieder herzustellen. Sie war wahrscheinlich nicht erreichbar und da hat man dann wohl einfach gemacht. Nicht schön, aber nachvollziehbar.
Da sie ja die Wohnung mit dem Fluchtfenster hat, muss sie ja ohnehin damit leben, dass fremde Leute im Notfall durch ihre Wohnung laufen. Darf sie ihre Zimmertür überhaupt abschließen?
Das ist alles blöd und ärgerlich, aber ändern wird ein Gespräch mit dem Studentenwerk oder das Einschalten eines Anwalts nichts!
Das mit der verspäteten Reparatur ist in der Tat etwas komisch und nährt im Kombination mit der Verbesserung (altes Holzfenster gegen Kunststofffenster) natürlich den Verdacht eines bewussten Manövers.
Vielleicht war die erste Reparatur nur eine notdürftige Reparatur. Ich kenne mich mit den Funktionen eines solchen Brandschutzfensters nicht aus.
Wenn die Kommilitonin (hoffentlich) rechtsschutzversichert ist, könnte sie diese Bedenken bzw. den gesamten Sachverhalt der Versicherung schildern. Die würde dann gegenüber dem Studentenwerk ggf. Druck machen oder nur eine Teilzahlung leisten.
Wenn sie sich einen Anwalt nimmt, zahlt sie den. Das ist nicht zielführend.
UPDATE
Wir waren bei der Rechtsberatung, die uns einen Anwalt empfohlen hat, da auch sie der Meinung war, dass das ein unbefungter Zutritt war. Auch fand sie es merkwürdig, dass das alte Holzfenster gegen ein nagelneues modernes Fluchtfenster aus Kunststoff ausgetauscht wurde und vermutete, dass da jemand die Renovierungskosten auf meine Freundin abwälzen wollte. Wir haben dann nochmal freundlich bei der Hausmeisterin nachgefragt und im Endeffekt musste sie keinen cent bezahlen.
Bei diesen gravierenden Folgen muß das irgendwo schriftlich vereinbart sein, sowie eine Einweisung stattgefunden haben. Ansonsten ist das nichtig. Ein Anwalt kann da sicher weiterhelfen.
Eine fragwürdige Grammatik hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Rechnung.
Klärt das mit dem Vermieter.
MIt Worten wie "Abzocke" wäre ich hier vorsichtig. Wäre es nicht möglich das hier ein Feler vorliegt?
Ich würde die Rechnung zurückgeben mit dem Hinweis "Nicht mein Zimmer, nicht mein Schaden, bei mir nicht passiert."
Danke für die ausführliche Antwort, ich werde mal versuchen die angesprochenen Dinge in Erfahrung zu bringen.
Die Reparatur hat im Mai/Juni ja schon stattgefunden, ohne dass bleibende Schäden verursacht wurden, da frag ich mich nur ob es notwendig ist 3-4 Monate später (Semesterferien) das komplette Fenster samt Rahmen (Holz gegen Kunststoff) auszutauschen.