Abschlag trotz Kündigung bei Mittellosigkeit

1 Antwort

Ser Arbeitslohn ist am letzten Arbeitstag des Monats fällig. Es hat sich (leider) eingebürgert, dass Arbeitgeber die Zahlung willkürlich in den nächsten Monat verlagern. Rechtlich ist das nicht in Ordnung. Dein Problem ist, dass der Klageweg noch länger dauern würde.

Das ist eigentlich der einzig akzeptable Fall, in dem man sein Girokonto überziehen sollte. ür solche Engpässe ist das eigentlich gedacht. Wenn du nicht bereits "am Limit" bist, ist deine Bnk der erste Ansprechpartner.

Damy86 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 08:32

Ich habe ein Konto auf Guthabenbasis und die einrichtung eines Dispokredits ist laut Vertrag mit der Bank nicht möglich. Ich habe trotzdem bei der Bank angefragt was allerdings (wie zu erwarten) abgelehnt wurde.