Abschlag trotz Kündigung bei Mittellosigkeit
Hi, mein Arbeitgeber zahlt mein Gehalt immer zum 20. des Folgemonats. Ich bin momentan Mittellos da ich knapp zwei Monate auf mein Gehalt warten muss. Jetzt habe ich mein momentanes Arbeitsverhältnis Fristgerecht gekündigt, da ich eine Festeinstellung bei einer Firma angeboten bekommen habe.
Frage: Ist mein noch Arbeitgeber zu einer Abschlagszahlung verpflichtet (trotz meiner Kündigung)? Denn meine Anfrage auf Abschlag von mir wurde vom Arbeitgeber abgelehnt.
1 Antwort
Ser Arbeitslohn ist am letzten Arbeitstag des Monats fällig. Es hat sich (leider) eingebürgert, dass Arbeitgeber die Zahlung willkürlich in den nächsten Monat verlagern. Rechtlich ist das nicht in Ordnung. Dein Problem ist, dass der Klageweg noch länger dauern würde.
Das ist eigentlich der einzig akzeptable Fall, in dem man sein Girokonto überziehen sollte. ür solche Engpässe ist das eigentlich gedacht. Wenn du nicht bereits "am Limit" bist, ist deine Bnk der erste Ansprechpartner.
Ich habe ein Konto auf Guthabenbasis und die einrichtung eines Dispokredits ist laut Vertrag mit der Bank nicht möglich. Ich habe trotzdem bei der Bank angefragt was allerdings (wie zu erwarten) abgelehnt wurde.