Abriss und dann Neubau auf Grenze, geht das?

3 Antworten

Auf der Grenze darf er nur bleiben, wenn es ein Umbau ist. Dazu müssen die Grundmauern auf der Grenze stehen bleiben. Bis zu welcher Höhe, kann ich Dir leider nicht sagen.

Seehausen  26.05.2013, 13:08

Liebe Mausi, wenn Du keine baurechtlichen Kenntnisse hast solltest Du dies nicht auch noch verbreiten! Du schadest dem Fragesteller!

Wenn Euer Haus auch an der Grenze steht darf der Nachbar im gleichen Umfang an Eure Grenzwand anbauen (Brandwand).

Ob es zulässig ist, dass er tiefer oder höher als Eure Wand baut ist eine Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit; wenn der Bebauungsplan dies z.B. durch Baugrenzen zulässt darf er das ohne Euch fragen zu müssen; wenn es keinen BPl gibt dann nur mit Eurem Einvernehmen.

Dies schließt nicht aus, dass er Euch an Eurer Grenzwand Schaden zufügt oder während der Bauzeiten Euer Eigentum beschädigt, z.B. durch Fundamentierungsarbeiten. Diese Schäden muss er Euch entsprechend BGB beseitigen. Um die Beweislage klart zu machen empfehle ich Euch, ein Beweissicherungsverfahren durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen vor Baubeginn vom Nachbarn zu verlangen und auf die Abdeckung des Zwischenraums zu achten.

mllm2010 
Beitragsersteller
 26.05.2013, 13:21

Besten Dank schon mal. DIe Beweissicherung haben wir bereits selbst durchgeführt, einen Bebauungsplan gibt es nicht. Aber er will viel größer und höher bauen als das jetzt bestehende Objekt. Es kommt uns deshalb schon seltsam vor, dass der Architekt jetzt mit einem Bauplan kommt und diesen von uns unterschrieben haben möchte.

Seehausen  26.05.2013, 13:30
@mllm2010

Eine Beweissicherung muss immer ein neutraler, fachkundiger und zugelassener Dritter durchführen, sonst nützt das vor Gericht nichts.

Und wenn der Neubau deutlich höher und tiefer als Eure Grenzwand ist braucht Ihr nicht zustimmen.

Es kann freilich sein, dass die Bauaufsicht dennoch genehmigt, dann müsst Ihre ggfs. gegen die Bauaufsicht klagen, wenn durch die Grenzwand Eure durch das öffentliche Recht geschützten Belange beeinträchtigt sind. Wenn Ihr unterschrieben habt könnt Ihr nicht mehr klagen; deshalb kommen immer die Architekten und versuchen Unterschriften zu bekommen.

Sagt dem einfach, der Nachbar soll sich an die Bauvorschriften halten, dann braucht Ihr nichts zu unterschreiben!!

Und zum Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Er braucht doch für den Neubau eine Baugenehmigung. Hat er die? Erkundige dich beim Bauamt, einem Architekten oder Statiker. Nicht so schnell unterschreiben.

mllm2010 
Beitragsersteller
 26.05.2013, 12:30

Die hat er gerae eingereicht und will von uns eine Unterschrift auf dem Bauplan, allerdings durch den Architekten vorgelegt und beauftragt. Der Bauherr sucht mit uns kein Gespräch.

Ambassador11  26.05.2013, 12:36
@mllm2010

Die Unterschrift würde ich auf keinen Fall geben, bevor du dich nicht an entsprechenden Stellen erkundigt hast. Wenn der Bauherr etwas von dir möchte, sollte er auch zu einem Gespräch bereit sein. Sei vorsichtig.