Abo-Karte vergessen, muss ich trotzdem Strafe zahlen?
Habe folgende Frage: Es ergibt sich folgende Situation: Ich bin mehrmals pro Monat im regionalen Bereich mit der City-Bahn unterwegs und habe dafür eine Abo-Monatskarte. Doch eines Tages plötzlich habe ich sie zu Hause liegen lassen. Der Kontrolleur kommt und will den Fahrschein sehen. Ich sage "Klar, kein Problem", will sie rausholen, greif aber ins Leere. Daraufhin sage ich ihm, dass ich sie nur zu Hause vergessen habe und sie ihm das nächste Mal vorzeigen kann. Was kommt dann auf mich zu? Ist eine der nachfolgenden Antworten richtig?: A: Ich muss in jedem Falle die 40,- Euro Strafe bezahlen, bekomme das Geld auch nich mehr zurück. B: Der Kontrolleur selbst oder ein anderer Fahrgast muss in seinen Geldbeutel schauen ob er mir die 40,- Euro auslegen kann. Oder C: Ich muss zunächst trotzdem die Mücken locker machen, bekomme sie aber wieder zurück, sobald ich meine Monatskarte vorweisen kann. Für die beste Antwort gibts n Sternchen!!!
8 Antworten
Hey, du musst garnichts davon machen denn die 40euro muss man eh nachher zahlen also man bekommt dan ein brief und muss das überweisen!! Und wenn du einfach in euerm kunden center oder sowas änliches in eurem bahnhof deine monatskarte vorzeigst und den zettel den du vomm kontrolleur bekommen hast ist das überhaupt kein problem und du musst auch dann kein Geld zahlen!! Aber du musst auch aufpassen da du eine bestimmte zeit nach dem du kontrolliert wurdest zeit hast um es vor zu zeigen, wenn du diese zeit nicht einhällst dann musst du vllt. 40 euro zahlen!!
Lg StellBelle
P.s. weiss ich aus eigener erfahrung!! :D
habs erst gesehen als es zu spät war dass du ein er bist sorry =)
Kommt auf das Verkehrsunternehmen drauf an. Habe selbst bei der DB AG gelernt und damals war es so dass diese 40 €-Strafe-Schein ausgestellt wurde und auf der Rückseite dieses Scheins ist dann alles schön erklärt.
Nämlich dass man sich bei der angegebenen Anschrift melden kann und mit Vorlage des gültigen Fahrausweises das ganze Verfahren hinfällig ist.
Trotzdem: Achte einfach darauf dass Du Deinen Fahrschein immer dabei hast, das spart Zeit und Ärger
Also ich kenne das so, das man nachdem man ein Schreiben vom Verkehrsdienstleister bekommen hast innerhalb von 2 oder 3 Wochen deinen Fahrausweis vorlegen kannst, zumindestens wenn er Personen gebunden ist. So ist das auch wenn du beispielsweise deine Kundenkarte mit hast aber keine Monatskarte, oder vielleicht einen falschen Monat nutzt. Dann fällt für dich nur eine Verwaltungs- oder auch Bearbeitungsgebühr an. Diese liegt zwischen 5-12€, sie ist von Region zu Region unterschiedlich. Die 40€ fallen nur an, wenn du die Frist verstreichen lässt, oder du eine nicht Personen gebundene Fahrkarte hast (Im Zweifelsfall hättest du die ja nachkaufen können)
Bei einer personengebundenen ABO-Karte kannst Du zum Informationsschalter gehen und Deine Karte vorzeigen. Dann musst Du nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen (meist 5-10€). Bei uns hat man dafür eine Woche Zeit, sonst werden 40€ fällig.
Kommt auf den Verbund an. Ist es eine namensgebundene Karte, musst du in der Regel beim Nachreichen nur ne Strafe von z.B. 5-15 EUr zahlen.
Ist es nicht auf deinen Namen volle 40 EUro.
Sorry, ich hätte gern auch einigen anderen das "Sternchen" gegeben, aber hab mich für Dich entschieden. Trotzdem noch mal Danke an alle, es war sehr hilfreich!!! Noch ein Kommentar zu Sandro1987: Ich bin keine "Sie", sondern ein "Er", aber nich so schlimm, kann ja mal vorkommen......Und die Antwort mit dem "Auslegen.........." nee Quatsch, also Danke für Eure Mühe!