Abmeldung Gewerbe und Neuanmeldung in anderem Bezirk?
Hallo, hat jemand eine Idee wie sich das verhält wenn man sein Gewerbe bedingt durch umzug abmelden und in einem Neuen Ort Neu anmelden muss.
Wie verhält es sich dann mit einem Inhaber wechsel? Vor allem auch gegenüber dem Finanzamt.?
Zum Beispiel bei Warenbeständen?
Wäre nett wenn mir jemand ein paar Infos geben kann.
Danke :D
Liebe Grüße
2 Antworten
Die Gewerbeanmeldung bezieht sich auf die Person. Einfach am alten Standort abmelden, Bestätigung mitnehmen und am neuen Ort anmelden.
Gegenüber dem FA, IHK, Innungen etc. ergeben sich ja, außer Adresse, keine Änderungen. Durch die Anmeldung erfahren die automatisch davon.
Inhaberwechsel:
- Geschäftsaufgabe des alten Inhabers => Abmeldung mit Schlussbilanz etc.
- Anmeldung neuer Inhaber mit Anmeldung, Eröffnungsbilanz ...
Warenbestände werden verkauft, erscheinen beim Verkäufer in der Schlussbilanz als Ertrag. Beim Käufer erscheinen sie als Ausgabe in der Eröffnungsbilanz
Unverzüglich nach Umzug. Bei längerem Verzug drohen ggf. Bußgelder. Ich hatte mir aber 2 - 3 Wochen Zeit gelassen und mit Umzugsstress entschuldigt.
Die Steuernummer ändert sich ja nicht. Der Sitz der Firma ist dem FA für die Steuerberachnung egal, nur die Bescheide gehen an andere Adresse.
Im Jahresabschluss erscheinen zusätzlich die Umzugskosten
Wenn du nur umziehen willst:
Du meldest dein Gewerbe einfach um. Gibst die neue Adresse bekannt und gut ist.
Für alles andere haben dir schon andere die Antworten gegeben.
Vielen Dank für die Antwort!
noch eine Nachfrage habe ich. Muss die Ummeldung SOFORT gemacht werden? was ist mit laufenden UMST Voranmeldungen etc. oder reicht das zum Jahresende?