Abmeldung Gewerbe und Neuanmeldung in anderem Bezirk?

2 Antworten

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Die Gewerbeanmeldung bezieht sich auf die Person. Einfach am alten Standort abmelden, Bestätigung mitnehmen und am neuen Ort anmelden.

Gegenüber dem FA, IHK, Innungen etc. ergeben sich ja, außer Adresse, keine Änderungen. Durch die Anmeldung erfahren die automatisch davon.

Inhaberwechsel:

  1. Geschäftsaufgabe des alten Inhabers => Abmeldung mit Schlussbilanz etc.
  2. Anmeldung neuer Inhaber mit Anmeldung, Eröffnungsbilanz ...

Warenbestände werden verkauft, erscheinen beim Verkäufer in der Schlussbilanz als Ertrag. Beim Käufer erscheinen sie als Ausgabe in der Eröffnungsbilanz

PLOOS 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 07:44

Vielen Dank für die Antwort!

noch eine Nachfrage habe ich. Muss die Ummeldung SOFORT gemacht werden? was ist mit laufenden UMST Voranmeldungen etc. oder reicht das zum Jahresende?

fiwaldi  17.11.2016, 08:02
@PLOOS

Unverzüglich nach Umzug. Bei längerem Verzug drohen ggf. Bußgelder. Ich hatte mir aber 2 - 3 Wochen Zeit gelassen und mit Umzugsstress entschuldigt.

Die Steuernummer ändert sich ja nicht. Der Sitz der Firma ist dem FA für die Steuerberachnung egal, nur die Bescheide gehen an andere Adresse.

Im Jahresabschluss erscheinen zusätzlich die Umzugskosten

Wenn du nur umziehen willst:

Du meldest dein Gewerbe einfach um. Gibst die neue Adresse bekannt und gut ist.

Für alles andere haben dir schon andere die Antworten gegeben.