Abmahnung nach nicht bestandenen Testeinkäufen?
Hallo!Ich bin Kassiererin in einem Discounter und bin nun schon zum dritten Mal durch einen Testeinkauf gefallen (hab Ware im Einkaufswagen übersehen).Nun soll ich deswegen eine Abmahnung erhalten und dafür unterschreiben.Ist dies rechtens obwohl ich dies nicht nachvollziehen kann,ob und was der Testeinkäufer im Wagen platziert hat ,denn die Auswertung des Tests kam erst einige Tage später!!?Kann ich mich weigern die Abmahnung zu unterschreiben?
13 Antworten
Moin,- obh du deine Arbeit "nach bestem Wissen u. Gewissen" gemacht hast, wirste selbst am besten wissen.-Ich nehme das mal an.-In dem fall handelt es sich um Führungsfehler der o. des Vorgesetzten.-Die Frage ist aber auch, wie lange du den Job schon machst.-Zu nem Vorgesetzten gehört auch, dass er, wenn er ne Einweisung macht, auch feststellt, ob das auch verstanden wurde.-Wie gesagt ob du "bei der Sache" bist, weist du selber.-Wenn du natürlich bei der Arbeit träumst u. nicht aufpasst, is ne Abmahnung durchaus machbar.-Ansonsten schiebste den Schwarzen peter wehement zurück.-Dann sagste, "wo ist die konkrete arbeitsanweisung, die ich nicht beachtet haben soll.-Da müsste dann drinstehen, dass du z.B. den Einkaufswagen zu kontrolliern hast.-Sonst kommt dann irgendwann jemand, und will dir ne Abmahnung geben, weil du bei nem Kunden keine Leibesvisitation gemacht hast.-Also, wenn se dir doof kommen, kommste mindestens genauso Doof zurück.-Aber wenn du schon das 3. Mal bei Testkäufen durchgefallen bist, spricht das duch eher dafür, das du bei der Arbeit pennst.-Bei mangelhafter Unterweiusung, d.h. wenn se dir das nicht richtig, bzw. falsch erklärt haben, unterschreibste gar nix.-Grundsätzlich unterschreibt man sowieso GAR NIX,-Sag dem, der soll mit dir ne korrekte Unterweisung machen, die zeichneste dann ab (NICHT ne Abmahnung). Danach darf dir aber auch kein Fehler mehr passieren.-
Das ist z.B. eine Möglichkeit, die korrekte Vorgehensweise auch im Sinne der Mitarbeiter sicher zustellen.-Ich habe ja deutlich gemacht, dass wenn die Fragestellerin sich nachlässig verhält, ne Abmahnung auch gerechtfertigt ist.- Dazu müssen aber auch Unterweisungsfehler u. Lücken im Ablauf ausgeschlossen sein.-
>>>denn die Auswertung des Tests kam erst einige Tage später!!?<<<
Spätestens 5 Minuten nach dem Testkauf wußte Dein Chef über den Test Bescheid, denn der Testkäufer ist verpflichtet sich umgehend nach dem Ladendiebstahl (und nix anderes war das ja) beim Geschäftsführer zu melden. Das die schriftliche Auswertung erst einige Tage später kam, kann sein, aber gewußt hat Dein Chef das sofort nach Deinem Reinfall.
stimmt genau
Im Handel ist es üblich, dass Personal mittels Testkäufern zu überprüfen. Die Testkäufer dokumentieren sehr genau den gesamten Vorgang. Nachdem es nun zum dritten Mal der Fall war, dass Du offenbar etwas falsch gemacht hast, wäre eine Abmahnung angemessen.
Normalerweise sollte irgendwo auf der Abmahnung stehen "Abmahnung erhalten" und darunter kannst Du unterschreiben. Ersatzweise kannst Du den Zusatz "Abmahnung erhalten" selbst hinschreiben und unterschreibst. Damit bestätigst Du nur den Erhalt der Abmahnung.
Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung:
Die Abmahnung ist berechtigt = Hinnehmen ohne weitere Aktion
Abmahnung ist teilweise berechtigt = Gegendarstellung schreiben. Diese Gegendarstellung ist mit der Abmahnung zusammenhängend in die Personalakte zu übernehmen.
Abmahung ist gar nicht berechtigt und der Arbeitgeber ist nicht bereit, die Abmahnung aufzuheben = Arbeitsgericht
Sehr gute Antwort. Dh!
Hier noch ein nützlicher Link.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Abmahnung.html
Peter Kleinsorge
Du hast drei Möglichkeiten. Du kannst verweigern, unterschreiben mit "zur Kenntniss" genommen oder unterschreiben und dann einen Widerspruch einlegen. Geh mal zum Betriebsrat, wenn ihr einen habt.
Allerdings wäre die Abmahnung gerechtfertigt, da dir das zum wiederholten mal passiert ist und die davon ausgehen, dass du daraus nichts gelernt hast und der Firma schaden könntest.
Klar kannst du dich weigern.
Der Grund für eine Abmahnung ist generell exakt bzw. präzise zu belegen.
Der Abmahnung auf jeden Fall widersprechen und mit deinem Gewerkschaftsvertreter Kontakt aufnehmen.
>>>Der Grund für eine Abmahnung ist generell exakt bzw. präzise zu belegen.<<<
Keine Sorge, der Testkäufer hat den Probekauf bestimmt sehr genau dokumentiert, mit Sicherheit auch mit Fotos und u.U. mit einem Zeugen, der direkt hinter dem Testkäufer als Kunde auftrat und das einscannen der Ware und das abkassieren genau beobachtete! Und wenn die Kassiererin schon mal bei Testkäufen aufgefallen ist, wird der Testkäufer gezielt auf diese angesetzt, mit detailierter Personenbeschreibung, genaue Angabe der Arbeitszeit und oft auch, an welcher Kasse diese an diesem Tag anzutreffen ist!
Gehört in die Abmahnung dennoch mit rein.
Sorry aber was Du da schreibst, ist stellenweise falsch. Jemand der den Handel kennt der weiß das. Ich war 7 Jahre lang Leiter der Aus- und Weiterbildung in einem Warenhauskonzern. Die Anweisungen zur Kontrolle der Einkaufswagen ist fast überall gleich. Wer Kaufland kennt der weiß, dass die Kassiererin immer die Wagennummer eingeben muss. Die Wagennummer ist vollkommen belanglos. Um die Nummer zu sehen, muss die Kassierein aufstehen und schaut automatisch in den Wagen. So ist sichergestellt, dass im Wagen nichts "übersehen" wird. Nur ein Beispiel von vielen.