Abmahnung wegen Unpünktlichkeit?
Guten Morgen alle miteinander, Ich habe folgendes Problem, ich bin gestern zu spät zur Arbeit erschienen und habe eine Abmahnung erhalten, vorerst mündlich da der Geschäftsführer diese Woche noch Urlaub hat. Jetzt bin ich heute wieder 5 Minuten zu spät erschienen und habe Panik meinen Job zu verlieren da mein Chef meinte das das jetzt die dritte Abmahnung wäre. Hatte in der Ausbildung mal eine bekommen. Zu meiner Frage, zählt die Abmahnung erst wenn sie schriftlich überreicht wird oder seit dem Ausspruch?
Lg Micha
9 Antworten
Eine mündliche Abmahnung zählt natürlich auch, da musst du dich eben mal zusammenreißen und nicht immer zu spät kommen, das wird och zu machen sein. Einfach früher losfahren von zuhause, ist doch nicht so schwer.
Wenn es ein guter Chef ist, will er dir nur einen Denkzettel verpassen. Wegen gelegentlichem Zuspätkommen wird doch niemand rausgeschmissen. Dennoch solltest du an deiner Zuverlässigkeit arbeiten, da das absolut grundlegend ist!
Du kommst 2 mal zu spät und hast 2 Abmahnungen?
Dein Chef gehört eingesperrt...
Ist aber nicht so schlimm, denke ich. Wenn du eine Ausbildung hast, wirst du wieder eine Anstellung finden und da wirst du vermutlich ein besseres Arbeitsklima haben.
Lass dich nicht so fertig machen, von der Welt, ist ja eigentlich nix passiert.
Was hat Dein Vorgesetzter denn bei der mündlichen "Ansprache" gesagt?
Wenn er Dir eine "Ermahnung" ohne Androhungen von Konsequenzen im Wiederholungsfall hast Du Glück gehabt. Ermahnungen sind meist mündlich.
Eine Abmahnung erfolgt i.d.R. mit der Ansage dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können (z.B. Kündigung). Da braucht es aber auch keine zwei oder drei Abmahnungen, der AG kann bei Wiederholung schon nach einer Abmahnung kündigen, da der AN trotz Aufforderung zur Besserung sein Verhalten nicht geändert hat. Abmahnungen werden größtenteils schriftlich gemacht, auch um beweisen zu können, dass der AN darüber Bescheid weiß, was bei der nächsten Verfehlung passieren kann.
Entgegen mancher Meinung bleiben Abmahnungen auch nach einem, zwei oder drei Jahren in der Personalakte. Sie verlieren nur mit der Zeit an Wirkung.
Doch leider mit Androhung für Arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Ich hab mein Leben gerade echt verkackt.
Hat Dein Chef Dir jetzt gesagt, dass das die dritte Abmahnung ist und Du beim nächsten mal mit Konsequenzen rechnen musst?
Dann solltest Du aufpassen, dass Du nicht mehr zu spät kommst. Wenn ein Vorfall einmal abgemahnt ist, kann er nicht mehr für eine Kündigung taugen. Der Abmahnungsgrund ist "verbraucht".
Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden.
Für den Chef sinnvoll wenn ein Zeuge dabei ist. Am besten jedoch schriftlich dann ist er auf der sicheren Seite.
.
Aber anstatt hier zu schreiben mach Dich auf den Weg und sei mal 5min eher da 😏
Bin ja schon auf Arbeit. Und nen Zeugen hat er auch. Ich hab richtig tief ins Klo gegriffen.
Also bist du jetzt auf der Arbeit und surfst privat im Internet...
Habe einmal die Stunde eine 5 Minuten Pause wegen der körperlichen Belastung. (Atemschutz)
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/kuendigung/abmahnung.html
Die Schriftform ist nicht zwingend erforderlich aber aus Gründen der Beweisbarkeit meistens gängige Praxis.
Mein Chef ist ein Choleriker das waren jeweils nur 5 Minuten heute und gestern 10 Minuten. Ich weiß das egal ob 5 Minuten oder ne Stunde, zu spät ist zu spät. 😔
Ändert an der Sache nichts.