Abmahnung wegen lüften erhalten?

12 Antworten

Man könnte das persönliche Gespräch mit dem Vermieter suchen. Mit der Bitte, zu erklären wie er sich das optimale tägliche Lüften vorstellt.

Um einen gemeinsamen Nenner zu finden. Denn, wenn der eine grundsätzlich morgens lüftet - der andere aber am Abend lüftet, dann wird ja gelüftet (nur eben zu unterschiedlichen Zeiten).

Improvisation 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 00:09

Ja, noch mal mit ihm zu sprechen habe ich mir auch überlegt, aber ich denke, ich sollte damit vielleicht ein paar Tage warten, bis er sich abgeregt hat. Der war ziemlich stinkig drauf, als ich ihn kurz nach dem Aufstehen zufällig draußen getroffen habe ...

Rockige  26.01.2018, 00:35
@Improvisation

Ich würde eher dazu tendieren maximal einen Tag zu warten. Manche Leute reagieren um so launischer je länger etwas unbeantwortet/ nicht aufgearbeitet im Raum schwebt.

Wenn ihr darüber sprecht, dann versuch du Ruhe zu bewahren. Ruhige sachliche Stimme, Freundlichkeit, je nach Typ Mensch des Gegenübers kann es vielleicht auch zusätzlich helfen wenn man nett um einen Ratschlag bittet wie man das Lüften noch optimieren könnte. So das die Räumlichkeiten weder auskühlen noch zuviel Luftfeuchtigkeit von draußen eindringt. Denn das wäre ja jeweils auch wieder nicht gut (unnötige Steigung der Heizkosten).

Eine Abmahnung nur wegen einem Sehfehler des Vermieters ist ein Witz!

Es ist grundsätzlich richtig, dass du verpflichtet bist, ausreichend und richtig zu lüften und zu heizen. Auch wenn es noch keinen Schimmel gibt, beugt das der Schimmelbildung (und somit Schaden an der Mietsache) vor, denn durch das Stoßlüften (Fenster ganz auf auf 5 Min) zieht die Feuchtigkeit aus der Wohnung ab. Das sollte man 2-3 mal am Tag machen.

Diese Abmahnung finde ich aber doch sehr fraglich. Der Vermieter müßte deine Wohnung ja dann einen ganzen Tag beobachtet haben und das ist eher unglaubwürdig. Gibt es vielleicht noch irgend welche anderen Probleme, wegen denen der Vermieter dich los werden wollen könnte?

Hast du Schimmel? Die VM versuchen dann immer gern die Schuld beim Mieter zu suchen. Bei einer ordentlichen Bausubstanz und intakten Fenstern usw. passiert da auch nicht so schnell was. Ansonsten wird auch immer gern von "Stoßlüften" gesprochen....da wäre ne Stunde Fenster auf zu lang. Ist aber eh recht fragwürdig was dein VM so treibt....der scheint dich ja auszuspionieren wie sich das anhört.

Improvisation 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 00:07

Schimmelbildung gab es minimal im Bad in meiner Dusche, der ist aber mittlerweile auch beseitigt.

Ja, ich frage mich auch grade, ob der irgendwie vor meiner Wohnung eine Webcam installiert hat und 24/7 vor seinem Rechner campt.

Padri  28.01.2018, 10:54
@Improvisation

Wenn es Schimmelbildung im Bad gab, dann lüften Sie nicht ausreichend.

Dein Lüftungsverhalten ist doch ziemlich abwegig und führt zu Energieverlusten (auch auf Kosten anderer Mieter) und u. U. zur Schimmelbildung.

In der Regel sollte ca. zwei mal, max. dreimal tgl. , quergelüftet werden (Durchzug). Dabei Thermostatventile schließen. Stundenlanges Offenlassen der Fenster und danach nur die Jalousien schließen und das Fenster weiter geöffnet lassen - das ist völlig irrational.

Die Abmahnung des Vermieters erfolgte berechtigt.  Eine Kündigung ist deshalb (noch) nicht möglich.  Sobald der erste Schimmel auftritt, musst du aber damit rechnen.