Verdacht auf Diebstahl! Abmahnung?

11 Antworten

Nur ein Verdacht ist für eine Abmahnung unzureichend.Mach deinen Chef(oder wer auch immer für die Abmahnung verantwortlich ist) klar,dass du dir das nicht bieten lässt. Du kannst nicht nur sondern solltest dagegen vorgehen.Unterstützung bekommst du vom Betriebsrat und der Gewerkschaft soweit vorhanden.Ansonsten bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht.

Kannst du natürlich anfechten, sie müssen dir das beweisen und eine Abmahnung wg. Diebstahl wollte ich auch nicht in meiner Personalakte haben, wenn du es nicht warst sowiso.

Geh zu Deinem Chef und beweise Ihm das Gegenteil.

Stell deine Sicht der Dinge dar. Widersprich der Abmahnung. Die Gegendarstellung soll zu den Akten, bzw. die Abmahnung soll daraus entfernt werden. Sprich den Betriebsrat an, die sollen dich genau beraten. Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, geh zur zuständigen Gewerkschaft.

Du kannst es zumindest versuchen. Ob Dir dabei dann recht gegeben wird, ist eine komplett andere Frage. Wie man in der Vergangenheit schon oft gehört hatte, reicht ja schon die Entwendung von ein paar Cent aus der Kasse, um rechtmäßig gekündigt zu werden ...

turalo  21.02.2014, 08:55

Wäre das für Dich kein Grund? Bei welchem Betrag fängt Diebstahl denn an?

Snackpack  21.02.2014, 09:03
@turalo

Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass die Entwendung von Geld für mich kein Diebstahl wäre. Was ich gemeint habe war, dass ich es übertrieben finde, wenn eine Firma oder ein Geschäft einen Mitarbeiter direkt kündigt, weil er einmalig Cent gestohlen hat. Es würde meiner Meinung nach völlig reichen, wenn man die Person dann darauf anspricht und ihr die möglichen Konsequenzen klarmacht. Maximal eine Abmahnung, aber keine direkte Kündigung.

turalo  21.02.2014, 13:29
@Snackpack

Wer "lange Finger" macht, fliegt. Dabei ist es vollkommen egal, welchen Wert er gestohlen hat.

Wäre ja noch schöner... einer nimmt mal eben einen Block mit nach Hause, der andere etwas Kopiepapier, jemand braucht Kaffee usw. Der Chef hat's ja, oder wie siehst Du das?

Diebstahl ist Diebstahl - gerade am Arbeitsplatz, wo einem mit einem gewissen Vertrauen begegnet wird.

KalofReschtus  21.02.2014, 09:00

Finde ich vollkommen verständlich. Bei Diebstahl geht es nicht um den Wert sondern um die Tat an sich. Wie soll ich wem vertrauen der einfach Zeug nimmt das ihm nicht gehört?

Snackpack  21.02.2014, 09:05
@KalofReschtus

Das ist Definitionssache. Ich könnte jetzt sagen, dass Dir als Geschäftsführer das Geld auch nicht direkt gehört, sondern Du nur der Besitzer des Geldes bist, da Du nur "körperliche" Gewalt über das Geld hast. Das macht Dich aber noch lange nicht zum Eigentümer des Geldes. :)

AanAllein  21.02.2014, 09:58
@Snackpack

Wer ist denn dann der Eigentümer?

Snackpack  21.02.2014, 11:46
@AanAllein

Entweder Hersteller oder Staat.

turalo  21.02.2014, 13:31
@AanAllein

Der Geschäftsfährer hat Handlungsfreiheit, aber ihm gehört nichts in der Firma.

Der oder die Inhaber ist/sind Eigentümer.