Abmahnung wegen einer schlechten note?

4 Antworten

Ne, das nennt sich sicherlich nicht Abmahnung dann. Der Lehrer wird auf Dich zukommen und ggf über Deine gefährdete Versetzung sprechen aber mehr auch nicht.

Eventuell bekommen Deine Eltern dann einen Brief, dass Deine Versetzung gefährdet ist aber eine "Abmahnung" ist das nicht.

Du kannst wirklich für absolut alles abgemahnt werden

Solltest du dich in der Ausbildung befinden, darfst du selbstverständlich abgemahnt werden, wenn deine Leistungen nicht stimmen.

Familiengerd  12.08.2018, 13:31

Ganz so "einfach" ist das nicht!

Es kommt auf den Grund für diese Schlechtleistung an!

Ist sie Folge von "Faulheit", Desinteresse, mangelnder Lernbereitschaft usw., also von Verhalten, auf das der Betroffene Einfluss hat, dann kann deswegen abgemahnt werden.

Nicht abgemahnt werden kann dann, wenn sie Folge von "Unzulänglichkeiten" ist, auf die der Betroffene keinen Einfluss hat, z.B. geistige/intellektuelle oder physische Schwächen.

Jessi947ca 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 09:33
@Familiengerd

Okay dankeschön

Ein paar wochen vor der Abmahnung habe ich meinem chef einen Brief geschrieben, das ich mich in der Ausbildungs Werkstatt nicht konzentrieren kann da es dort zu laut ist und keiner der ausbilder einen wircklich hilft.

Dazu habe ich mich noch bei einer nachhilfe angemeldet.

Ich habe nicht mal eine antwort auf den Brief bekommen. Also ist die abmahnung trozdem gerechtfertigt?

Familiengerd  21.08.2018, 12:42
@Jessi947ca

Wie gesagt: Eine Abmahnung wegen einer schlechten Note wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Schlechtleistung auf das "Verhalten" des Auszubildenden zurückzuführen wäre.

Inwiefern die von dir geschilderten Umstände tatsächlich der Grund für Deine schlechte Note sind, kann ich nicht beurteilen. Wenn es so wäre, dann wäre eine Abmahnung nicht gerechtfertigt.

Nun würden sicher viele sagen, andere Auszubildende, die den gleichen Umständen ausgesetzt seien, hätten doch keine Schlechtleistung erbracht; nun reagiert aber jeder Mensch anders auf störende Einflüsse.

Von hier aus lässt sich über die Zulässigkeit der Abmahnung also nichts Konkretes sagen.

Du solltest deshalb einmal mit Deinem Ausbilder/Arbeitgeber über diese Deine Situation sprechen (statt es nur bei einem Brief bewenden zu lassen).

Du machst eine Ausbildung und deine Berufsschulnoten lassen zu wünschen übrig? Ja, dann kann man dich abmahnen, denn dein Ausbildungsziel steht ja auf der Kippe.

Familiengerd  12.08.2018, 13:30
Ja, dann kann man dich abmahnen

Ganz so "einfach" ist das nicht!

Es kommt auf den Grund für diese Schlechtleistung an!

Ist sie Folge von "Faulheit", Desinteresse, mangelnder Lernbereitschaft usw., also von Verhalten, auf das der Betroffene Einfluss hat, dann kann deswegen abgemahnt werden.

Nicht abgemahnt werden kann dann, wenn sie Folge von "Unzulänglichkeiten" ist, auf die der Betroffene keinen Einfluss hat, z.B. geistige/intellektuelle oder physische Schwächen.