Abmahnung von Vermieter wegen Spermüll+Elektroschrott im Keller?
Ich habe eine Abmahnung vom Vermieter erhalten, weil er mich beschuldigt, PKW-Altreifen und Elektronikschrott im Keller gelagert zu haben, aber ich war nie im Keller, und ehrlich gesagt wusste ich nicht, wo der Keller ist, und ich habe kein Auto. Ich weiß, dass die Nachbarn das getan haben, aber sie entziehen sich, was soll ich tun?
12 Antworten
Der Abmahnung schriftlich widersprechen mit dem Hinweis, dass dir die Sachen nicht gehören sondern Nachbar XY.
Interessant finde ich aber, dass du angeblich nicht weisst wo der Keller ist, aber du sicher bist, dass die Sachen von deinen Nachbarn sind. So eine Argumentation solltest du beim Vermieter nicht bringen. Schreib einfach, dass es nicht dein Zeug ist und fertig.
Er muß es dir beweisen. Ich würde ihm schriftlich mitteilen, dass du mit dem Müll nichts zu tun hast und die Info geben, dass du noch nicht einmal ein Auto besitzt.
Lassen Sie die Abmahnung gerichtlich zurückweisen, falls der Vermieter seine falsche Beschuldigung nicht zurück nimmt und die Abmahnung für irrtümlich erfolgt erledigt erklärt.
Kann der Vermieter den Grund für die Abmahnung nicht schlüssig beweisen, hebt das Gericht die Abmahnung rechtswirksam auf und verurteilt den Vermieter zur Verfahrenskostenübernahme.
Was für eine gute Nachricht für Kriminelle!
Grundsätzlich gilt, dass du in deinem Keller lagern kannst was du willst, außer gefährliche Chemikalien.
In Kellerräumen wird eigentlich das gelagert, was man aussortieren möchte oder bei Gelegenheit noch mal benutzen kann.
Sieh in den MV ob dir ein Keller mit vermietet wurde, denn das geht aus deiner Frage nicht hervor. Sollte dir ein Keller zustehen.....siehe oben.
Er kann dich abmahnen, und wenn du es nicht SELBST entsorgst, jemanden damit beauftragen und dir dies in Rechnung stellen.
Sieh also zu, dass du die Angelegenheit mit dem Vermieter klärst.
Die Reifen und der Elektronikschrott gehören den Nachbarn. Warum sollte ich das tun?
Du sollst es klären mit dem Vermieter. Entweder mündlich oder auch schriftlich; je nachdem, wie du ihn besser erreichen kannst.
Wenn du es auf dir sitzen lässt, kommst du in Schwierigkeiten.
Ein Gericht in Anspruch zu nehmen ist viel zu umständlich. Außerdem sind die sowieso überlastet, das kann mindestens 1 Jahr dauern.