Keinen Strom im Keller und Vermieter macht nichts dagegen was tun...?
Also es geht um Folgendes wir haben seit einen Jahr kein Strom mehr im Keller also nur wir die Nachbarn haben noch Strom. Wir haben es 14 Tage nach erscheinen des Problems den Vermieter angerufen und aufgeklärt der meinte er macht bald was dagegen. Jedoch geschah nichts wir ruften ihn an und er sagt das er gerade nach einen passenden Elektriker sucht (fast 3 Monate nach den Erscheinen des Problems). Ok.... wir brauchten den Keller nicht also fiel uns das nicht so auf doch nun Renovieren wir etwas und wir Brauchen da Licht den im Dunkeln da was zu finden ist echt Lustig....
Also was kann ich tun das der Schnell Reagiert oder soll ich selbst einen Elektriker Anrufen und die Rechnung den Vermieter zuschicken lassen?
5 Antworten
Also was kann ich tun das der Schnell Reagiert oder soll ich selbst einen Elektriker Anrufen und die Rechnung den Vermieter zuschicken lassen?
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern.
Die Höhe der Mietminderung sollte ein Anwalt oder der Mieterbund festlegen.
den vermieter noch mals schritlich inofrmiren. danach die miete kürzen. aber nicht wikkkührlich... das ganze sollte mit dem mietershutzbund oder so bitteschön abgeklärt werden...
lg, Anna
Deine Kommentare der Vergangenheit waren viel besser. Was soll bei diesem winzigen Problem der Mieterbund besser machen als z.B. der Rat von @imager761, der hier komplett kostenlos und wirkungsvoll zu haben ist?
Das letzte auf gar KEINEN Fall! Ist eine Steckdose in der Nähe? Schließe ein (mag sein: 10 m) und macht euer Ding.
erstmal SCHRIFTLICH anmahnen. Einen Elektriker zu holen und die Rechnung dem Vermieter zuschicken, dazu bist du nicht berechtigt....
mit Rückschein. Damit ihr was in der Hand habt!
Blödsinn, damit kann man sich den Popo abputzen.
Bei ein em Einwurfeinem gilt es als zugestellt, auch wenn der Vermieter nicht da ist.
Und was mache ich danach, Ich schreibe ihn gerade einen Brief :)
nochmal: EINSCHREIBEN mit RÜCKschein. kostet. Aber vor Gericht is' gut!
Einwurfschreiben ist zugangssicherer und reicht völlig.
"... sind sie nunmehr aufgefordert, bis zum 08.02.2014 die Strom- und Lichtversorgung im Keller instandzusetzen oder wir werden selbst einen Fachbetrieb mit der Behebung des Mangels beauftragen und die Handwerkerrechnung mit der übernächsten Monatsmiete verrechnen".
So wird das was :-)
G imager761.
Immer wieder dieser unausrottbare Mythos: Übergabe oder Rückschein-Einschrieben können annahmeverweigert oder zurückgeschickt werden. Unnütze Zeit- und Geldverschwendung.
einfachste sache wäre mal nach den sicherungen schauen,wenn der vermieter schon keine zeit hat
mit Rückschein. Damit ihr was in der Hand habt!