Abmahnung bezahlen trotz gekauften Spiel nach Crack? Kanzlei Nimrod?
Hallo,
ich wurde von der Kanzlei Nimrod abgemahnt, dass ich das Spiel ,,Euro Truck Simulator 2" illegal down- und upgeloaded hätte ). An sich stimmt der Vorwurf des Downloades (U-Torrent). (Jedoch habe ich das Spiel bereits im Januar 2018 für 4,24 € käuflich erworben und habe diese Version lediglich für die Kompatibilität für den Multiplayer-Modus runtergeladen.
Muss ich also die Abmahnung von 850 überhaupt bezahlen bzw. sind diese 850 € nicht zu viel, da ich das Spiel ja legal bereits erworben habe. (Gegenstandswert der Abmahnung: 32.500 €, Geschäftskosten: 1219 €, Kontaktkosten: 20€, Vergleichsangebot von 850 €)
vielen Dank
9 Antworten
Zurecht!
Dir wird nicht der Download vorgeworfen sondern das Verbreiten, der Upload.
Du hast das Spiel anderen Personen zugänglich gemacht und diese haben es durch dich kostenlos erhalten! Das wird abgemahnt, ob du es gekauft hast spielt keine Rolle.
Bei der Abmahnung geht es in erster Linie nicht um den Download, sondern um die Upload. Durch den Upload bist du einer derjenigen, der das Spiel illegal verbreitet und somit Haftbar.
Am besten einen Anwalt zum weiteren Vorgehen dazu ziehen.
Ich selbst wurde auch mal erwischt als ich noch nicht strafmündig war, da war für 1 heruntergeladenes Lied 11000€ gefordert.
Auch wenn du eine legale Kopie des Spiels besitzt berechtigt dich diese nicht es illegal herunterzuladen und erst recht nicht es illegal weiterzuverbreiten.
Was die Kosten betrifft könntest du einen Anwalt fragen, ob diese in der Höhe gerechtfertigt sind. Das du abgemahnt wurdest ist jedenfalls rechtmäßig.
Bei einem Gegenstandswert von 1.000 € liegen die Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei ca. 100 €. Der zusammengesetzte Betrag aus Ermittlungs- und Anwaltskosten liegt bei einer Filesharing-Abmahnung in der Regel bei rund 200 €.
Rechnet man das hoch sind bei deinem Gegenstandswert von 32.500 € die 850 € doch recht gering.
Du wirst aber sicherlich aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese sind häufig umfangreicher als sie sein müssen. Auch hier bietet es sich an einen Anwalt zurate zu ziehen.
Rechnet man das hoch sind bei deinem Gegenstandswert von 32.500 € die 850 € doch recht gering.
Zu gering sogar, um noch seriös zu sein ;)
Die Abmahnung kommt hauptsächlich wegen der illegalen Verbreitung. Selbst, wenn du das Spiel gekauft und danach über Torrent geshared hättest, wärst du genauso dran.
Der reine Download wäre wohl nie so weit verfolgt worden, aber du musstest ja unbedingt per P2P down- und somit auch uploaden. Also: Selbst schuld.
Ja, aber sind diese Kosten realistisch?
Ja, das sind übliche Summen. Du kannst und solltest dich trotzdem rechtlich beraten lassen und nicht blind unterzeichnen / zahlen.
- lag eine Vollmacht im Original bei?
- war die ausführlich erläuterte Forderung im Original zusammen mit der Original-Vollmacht dabei?
- wenn nur eins von Beiden fehlte (wovon ich mal ausgehe), dann kann man die Forderung unverzüglich nach Zugang unter Bezug auf §§ 174, 410 BGB ablehnen... das war dann Runde Nummer 1...
- danach kann man (für Runde Nummer 2) prüfen, ob es sich vielleicht um einen Irrtum seitens des ISP handelt... oft werden dies IPs von Hand übertragen, wobei natürlich Fehler passieren können...
- meistens kommt dann nix mehr... weil die ja wissen, dass sie nix in der Hand haben... noch nichmal die Vollmacht... LOL
- https://www.youtube.com/watch?v=e3UO26JhrLQ
und hör auf im Internet Geständnisse zu veröffentlichen... LOL
ach so: zu 3.: wenn Beides fehlt, na klar auch... LOL
Was sind denn ihre Erfahrungen von abgeschlossen Vorgängen zu dem Thema? Ist eine geringere Abmahnung realistisch?