Abmahnung bezahlen trotz gekauften Spiel nach Crack? Kanzlei Nimrod?

9 Antworten

Zurecht!
Dir wird nicht der Download vorgeworfen sondern das Verbreiten, der Upload.
Du hast das Spiel anderen Personen zugänglich gemacht und diese haben es durch dich kostenlos erhalten! Das wird abgemahnt, ob du es gekauft hast spielt keine Rolle.

Bei der Abmahnung geht es in erster Linie nicht um den Download, sondern um die Upload. Durch den Upload bist du einer derjenigen, der das Spiel illegal verbreitet und somit Haftbar.

Am besten einen Anwalt zum weiteren Vorgehen dazu ziehen.

Ich selbst wurde auch mal erwischt als ich noch nicht strafmündig war, da war für 1 heruntergeladenes Lied 11000€ gefordert.

Auch wenn du eine legale Kopie des Spiels besitzt berechtigt dich diese nicht es illegal herunterzuladen und erst recht nicht es illegal weiterzuverbreiten.

Was die Kosten betrifft könntest du einen Anwalt fragen, ob diese in der Höhe gerechtfertigt sind. Das du abgemahnt wurdest ist jedenfalls rechtmäßig.

Lafuenza 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:21

Was sind denn ihre Erfahrungen von abgeschlossen Vorgängen zu dem Thema? Ist eine geringere Abmahnung realistisch?

ChrisCat1, UserMod Light  26.06.2019, 15:33
@Lafuenza
Bei einem Gegenstandswert von 1.000 € liegen die Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei ca. 100 €. Der zusammengesetzte Betrag aus Ermittlungs- und Anwaltskosten liegt bei einer Filesharing-Abmahnung in der Regel bei rund 200 €.

Rechnet man das hoch sind bei deinem Gegenstandswert von 32.500 € die 850 € doch recht gering.

Du wirst aber sicherlich aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese sind häufig umfangreicher als sie sein müssen. Auch hier bietet es sich an einen Anwalt zurate zu ziehen.

thetee99  26.06.2019, 15:42
@ChrisCat1, UserMod Light
Rechnet man das hoch sind bei deinem Gegenstandswert von 32.500 € die 850 € doch recht gering.

Zu gering sogar, um noch seriös zu sein ;)

Die Abmahnung kommt hauptsächlich wegen der illegalen Verbreitung. Selbst, wenn du das Spiel gekauft und danach über Torrent geshared hättest, wärst du genauso dran.

Der reine Download wäre wohl nie so weit verfolgt worden, aber du musstest ja unbedingt per P2P down- und somit auch uploaden. Also: Selbst schuld.

Lafuenza 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:18

Ja, aber sind diese Kosten realistisch?

ZaoDaDong  26.06.2019, 15:18
@Lafuenza

Ja, das sind übliche Summen. Du kannst und solltest dich trotzdem rechtlich beraten lassen und nicht blind unterzeichnen / zahlen.

  1. lag eine Vollmacht im Original bei?
  2. war die ausführlich erläuterte Forderung im Original zusammen mit der Original-Vollmacht dabei?
  3. wenn nur eins von Beiden fehlte (wovon ich mal ausgehe), dann kann man die Forderung unverzüglich nach Zugang unter Bezug auf §§ 174, 410 BGB ablehnen... das war dann Runde Nummer 1...
  4. danach kann man (für Runde Nummer 2) prüfen, ob es sich vielleicht um einen Irrtum seitens des ISP handelt... oft werden dies IPs von Hand übertragen, wobei natürlich Fehler passieren können...
  5. meistens kommt dann nix mehr... weil die ja wissen, dass sie nix in der Hand haben... noch nichmal die Vollmacht... LOL
  6. https://www.youtube.com/watch?v=e3UO26JhrLQ
RIDDICC  26.06.2019, 15:33

und hör auf im Internet Geständnisse zu veröffentlichen... LOL

ach so: zu 3.: wenn Beides fehlt, na klar auch... LOL