"Ablösesumme" geldwerter Vorteil ja oder nein?

2 Antworten

Im Falle der übernommen Studienkosten durch einen neuen Arbeitgeber wird das eigenbetriebliche Interesse des neuen AG verneint lt. BMF vom 13. 4. 2012, BStBl. I S. 531, Tz. 2.3 . Daher ist es Arbeitslohn selbst wenn es weitere Rückzahlungsverpflichtungen vereinbart werden , d.h. auch Sozialversicherungspflichtig.

Vgl. http://www.iww.de/quellenmaterial/id/175308

Vgl. https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.5206&docid=367458

Vgl. https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/626-studiengebuehren-bei-arbeitgeberwechsel.html

Dabei ist doch überhaupt kein Geld geflossen. Es handelt sich doch nur um eine potentielle Zahlung, die du hättest leisten müssen. Das ist innerhalb der Behörden aufgerechnet worden.

rosina456 
Beitragsersteller
 28.03.2018, 19:04

Ich muss vielleicht dazusagen, dass die Zahlungsaufforderung über die Ablösesumme direkt an mich ging. Ich war also Schuldner der Forderung. Ich habe die Rechnung dann an die neue Behörde einfach weitergegeben. Geld ist tatsächlich zwischen den Behörden geflossen.

Stoertebeker91  28.03.2018, 22:32
@rosina456

Es ist eine Einnahme für dich, aber die Rückzahlungsverpflichtung sind für dich Werbungskosten. Übernomme Werbungskosten frühren in der Regel auch zur sozialversicherungsbeitragsfreiheit, d.h. es sollte sich saldieren und keine Steuer und Sozialversicherungs auslösen. Leider ist das Thema in meinem Lohnlexikon nicht eindeutig auffindbar, aber derHans labert definitiv wie so oft stuss.