"Ablösesumme" geldwerter Vorteil ja oder nein?
Ich bin bei einer Behörde im Freistadt Bayern im Beamtenverhältnis beschäftigt. Während des dualen Studiums (gehobener Dienst) war ich im Angestelltenverhältnis. Im Arbeitsvertrag war eine Klausel, dass man die Studienvergütung zurückzahlen muss (bzw. anteilig), wenn man die Behörde innerhalb 3 Jahren nach Ausbildungsende verlässt.
Ich habe nach 9 Monaten zu einer anderen Behörde gewechselt. Die neue Behörde hat diese "Ablösesumme" der anderen Behörde übernommen.
Nun meine Frage: Ist dies steuerrechtlich irgendwie relevant? Ist das ein geldwerter Vorteil?
2 Antworten
Im Falle der übernommen Studienkosten durch einen neuen Arbeitgeber wird das eigenbetriebliche Interesse des neuen AG verneint lt. BMF vom 13. 4. 2012, BStBl. I S. 531, Tz. 2.3 . Daher ist es Arbeitslohn selbst wenn es weitere Rückzahlungsverpflichtungen vereinbart werden , d.h. auch Sozialversicherungspflichtig.
Vgl. http://www.iww.de/quellenmaterial/id/175308
Dabei ist doch überhaupt kein Geld geflossen. Es handelt sich doch nur um eine potentielle Zahlung, die du hättest leisten müssen. Das ist innerhalb der Behörden aufgerechnet worden.
Es ist eine Einnahme für dich, aber die Rückzahlungsverpflichtung sind für dich Werbungskosten. Übernomme Werbungskosten frühren in der Regel auch zur sozialversicherungsbeitragsfreiheit, d.h. es sollte sich saldieren und keine Steuer und Sozialversicherungs auslösen. Leider ist das Thema in meinem Lohnlexikon nicht eindeutig auffindbar, aber derHans labert definitiv wie so oft stuss.
Ich muss vielleicht dazusagen, dass die Zahlungsaufforderung über die Ablösesumme direkt an mich ging. Ich war also Schuldner der Forderung. Ich habe die Rechnung dann an die neue Behörde einfach weitergegeben. Geld ist tatsächlich zwischen den Behörden geflossen.