Ablöse zu versteuern?

1 Antwort

Es spielt im Grunde keie Rolle, um welche Art von Gewerbebetrieb es sich handelt. Zum Zeitpunkt der Beendigung - wie bei Dir- ist eine Schlussbilanz aufzusellen, in der alle Wirtschaftgüter mit ihrem Buchwert zu erfassen sind. Diesem Gesamtwert ist der Kaufpreis - von Dir Ablösesumme genannt - gegenüber zu stellen, und die Differenz ist dann Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust und fließt dann in Deine Einkommensteuererklärung ein, beim Veräußerungsgewinn möglicherweise nach Abzug eines Freibetrages. Was Xaxoon mit dem "Abschreiben" meint, ist mir allerdings völlig unverständlich.

ScottG 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 17:00

Hallo, HemuthK, vielen Dank -wenn auch verspätet- für Deine Antwort, die auch ich als absoluter Steuerlaie verstanden habe.