Ablöse zu versteuern?
Wenn man als Selbständiger sein Kaffeebetrieb weitergibt und für die Elektrogeräte, Möbel u.a. eine Ablösesumme erhält, muss diese dann versteuert werden?
1 Antwort
Es spielt im Grunde keie Rolle, um welche Art von Gewerbebetrieb es sich handelt. Zum Zeitpunkt der Beendigung - wie bei Dir- ist eine Schlussbilanz aufzusellen, in der alle Wirtschaftgüter mit ihrem Buchwert zu erfassen sind. Diesem Gesamtwert ist der Kaufpreis - von Dir Ablösesumme genannt - gegenüber zu stellen, und die Differenz ist dann Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust und fließt dann in Deine Einkommensteuererklärung ein, beim Veräußerungsgewinn möglicherweise nach Abzug eines Freibetrages. Was Xaxoon mit dem "Abschreiben" meint, ist mir allerdings völlig unverständlich.
Hallo, HemuthK, vielen Dank -wenn auch verspätet- für Deine Antwort, die auch ich als absoluter Steuerlaie verstanden habe.