Warum müssen Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen erfasst werden?
4 Antworten
Weil gem. § 240 HGB (Inventar) jedes Jahr das Inventar zu ermitteln ist und dadurch logischerweise Bestandsveränderungen entstehen und diese verbucht werden müssen.
Weil der Aufwand für z. B. einen Mehrbestand an FE und UE in der G&V diesem in Soll gegenübersteht.
Wenn z. B. der Aufwand für diesen Mehrbestand nicht gebucht werden würde wäre das Betriebsergebnis höher, was ja nicht der Realität entsprechen würde, da der Mehrbestand ja den Aufwand für Rohstoffe etc. verursacht hat.
Beim Minderbestand ist es genau umgekehrte, da wird den Umsatzerlösen der entsprechende Aufwand gegenübergestellt.
Weil Beständsveränderungen ein echter Gegenwert ist.
Angenommen ein Kaufhaus beschließt "Geld zu Sparen" und einfach aufhört Ware nachzubesetllen. Stattdessen wird nur die Ware verkauft, und der Warenbesetand auf NULL gefahren.
Nur jeder weis das sowas nicht funktionieren kann, das ist keni echter Gewinn. Deswegen muss es als Bestandsveränderung verbucht werden.
Umgekehrt geht es natürlich auch. Z.b. Produziert ein Untnerhmen auf Halde. Hier entsteht allerdings ein Mehrwert der als Bestandsveränderung hinzugerechnet wird
Weil sie Teil des Kapitals eines Unternehmens sind, das in der Bilanz auszuweisen ist.