abweichende Adresse bei ALG 1 Bezug?
gibt es die Möglichkeit eine abweichende Adresse bei ALG 1 Bezug anzugeben?
stellen wir uns vor jemand bezieht ALG 1 und möchte, dass post an eine bestimmte Adresse verschickt wird, weil er dort ständig ist
7 Antworten
ALG1 ist ein erworbener Anspruch und somit sollte es egal sein, welche Postadresse du angibst.
es geht um meinen Sohn
er bezieht bald ALG 1 und wohnt in einer Stadt und i m Moment ist er oft oder fast nur bei uns
deshalb sollte die Post der Agentur auch eher an uns gesendet werden. DAHER die frage ob abweichende Adresse möglich ist
Genau das soll aber nicht sein. Entweder er ist in der anderen Stadt verfügbar, oder er ist eben "ortsabwesend".
Wer Leistungen vom Staat will, muss sich auch an die Regeln halten.
Dann muss er diese Anschrift als Postanschrift angeben. Die Briefe der Arbeitsagentur haben extra einen Aufdruck, dass sie von der Post NICHT an eine andere Adresse weiter geleitet werden dürfen.
warum denn nicht ?
und wie lange hat man in der Regel zeit um auf post der Agentur zu reagieren?
Wenn du nicht innerhalb von 24 Stunden reagierst, giltst du als "ortsabwesend". Dann wird die Leistung "vorsorglich" eingestellt und lebt erst wieder auf, wenn du dich PERSÖNLICH bei deinem Sachbearbeiter meldest.
Dann hat sich der jemand nach deutschen Melderecht auch dort mit erstem Wohnsitz zu melden. Das Meldegesetz hilft.
Wichtig ist, dass du verfügbar bist ... wenn Dich die Post dort eher erreicht als an der eigentlichen Meldeadresse, kannst Du auch diese Adresse angeben ...
bist du dir sicher? und wo kann man diese Adresse angeben?
z.B. bei der Vorsprache / Antragsabgabe .....
Wenn er ständig dort ist,sollte er sich dort anmelden, dann ist auch die BA vor Ort für ihn zuständig. Einen Zweitwohnsitz kann er ja haben da, wo er nur gelegentlich ist.
Von dort aus muss man aber innerhalb von 24 Stunden reagieren können.