Wie ist das mit der ersten Gehaltszahlung nach ALG 1 -Bezug?
Ich beziehe z.Zt. ALG 1 (KEIN Hartz4 !). Das wird ja rückwirkend gezahlt. Ab 1.2. fange ich wieder an zu arbeiten, mein Gehalt kommt jeweils Ende des Monats.
Heisst das jetzt, dass ich am 30.01. nochmal ALG 1 bekomme ? (Das Geld wäre ja rückwirkend für Januar) Oder etwa nicht, weil ich ja seit 1.2. arbeite und für Februar ja schon Gehalt bekomme? (Aber erst Ende des Monats) ????
Muss ich jetzt den Monat überbrücken oder nicht ? (Oder doch?)
Bin irgendwie voll durcheinander gekommen damit und wüsste gern, ob ich ´nen Denkfehler habe oder nicht,...
(Falls das wichtig ist; Arbeitsvertrag liegt dem Amt noch nicht vor, wird aber gemacht, sobald ich ihn wieder habe, die wissen also noch nicht Bescheid, weil ich´s noch nicht schriftlich habe)
6 Antworten
Das Geld für Januar wirst Du noch von der Arbeitsagentur bekommen, da es ja rückwirkend gezahlt wird und wegen der Arbeitsaufnahme ab Anfang Februar somit der rückwirkende Anspruch auf Leistungen für Januar gerechtfertigt war. Somit gibt es zumindest finanziell für Dich keine Einschnitte, wenn Dein erster Arbeitslohn ende Februar / Anfang März gezahlt wird.
GENAU !
Wenn du am 01.02.2015 deine Beschäftigung aufnimmst,dann hast du Anspruch bis 31.01.2015 und da das ALG - 1 rückwirkend gezahlt wird,ist dieses dann für den Januar gedacht und damit musst du den Februar überbrücken,wie bisher auch und dann bekommst du deinen Lohn gezahlt.
Der Anspruch pro Monat wird mit 30 Tagen angesetzt,nicht das es zu Unklarheiten kommt,weil ich oben bis 31.angegeben habe.
joh, haste. Ist richtig das Harz IV im Voraus und ALG 1 nach Ablauf des Monats gezahlt wird, kannst du auch in deinem Bescheid nachlesen. Also dein ALG 1 endet zum 31.01. und somit bekommst du Geld für Jan. Dann schickste ne Nachricht an den Verein, dass du seit dem 01.02. wieder in einem Arbeitsverhältnis untergekommen bist. Das schickste so zum 2. oder 3.02 ab. Wenn die dann Geld zurück haben wollen dann haste in der Regel ca. 3 - 4 Wochen Zeit oder du stotterst das ab. Ganz einfach. Frohes schaffen
bin rausgeflogen, also Geld musst du nur zurück zahlen wenn es nicht RÜCKWIRKEND sonder wie Harz IV im Voraus gezahlt wurde. Sorry mein Fehler habe ich nicht deutlich genug erklärt.
Am 29.1.2015 bekommst noch die Leistung für Januar. Wenn voraussichtlich die erste Gehaltszahlung erst im März erfolgt, kannst du ein Überbrückungsdarlehen beantragen bis zur ersten Gehaltszahlung. Das kannst du dann in 6 gleichen Raten zurück zahlen
Na, ich hoffe doch, dass die auch Ende Februar bezahlen,..
Du kriegst im Normalfall dein alg1 noch ausgezahlt
Und wieso zurück zahlen, wenn ich es für Jan. bekomme ??
Irgendwie blicke ich es absolut nicht :-)