Mitbewohner verliert Schlüssel?
Hallo Zusammen,
ich wohne in einer 3er WG. Mein Mitbewohner hat seinen Schlüssel verloren inklusive Ausweis usw., es wurde in der Disko anscheinend falsch ausgehändigt.
Jetzt kam er zu mir und bat mich um meinen Schlüssel, damit er sich einen neuen Hausschlüssel nachmachen lassen kann um wieder in die Wohnung zu kommen.
Dem Vermieter hat er bis jetzt wohl noch nichts gesagt.
Die WG ist in einem Reihenhaus und mit dem Wohnungsschlüssel lässt sich auch die Haustüre öffnen, jedoch benötigt man keine Sicherheitskarte um diesen nachmachen zu lassen.
Meine Frage nun, wie sieht es aus, kann ich ihm meinen Schlüssel zum nachmachen geben damit er in die Wohnung kommt, solange bis das mit dem Vermieter geklärt ist?
Wenn nein kommt er in dieser Zeit nicht in die Wohnung.
Danke für Eure Antworten
8 Antworten
Grundsätzlich könnt Ihr einen neuen Schlüssel nachmachen lassen - auf Eure Kosten.
Allerdings: da der Ausweis dabei war, hat nun der neue "Besitzer" des Schlüssels zusätzlich auch Eure Adresse. Herzlichen Glückwunsch!
In diesem Fall solltet Ihr meiner Meinung nach:
- den Betreiber der Diskothek schriftlich informieren, daß bei der Herausgabe Schlüssel und Ausweis an eine andere Person herausgegeben wurden
- den Betreiber haftbar halten
- den Vermieter informieren
- SOFORT zumindest das Wohnungsschloss austauschen lassen
- die Haftpflichtversicherung informieren
- ggf. Schließanlage austauschen lassen
Ich würde euch eher raten, nen neues Schloss einzubauen. Wenn Schlüssel und Ausweis weg sind, kann man die Adresse rausfinden. Je nach Ausweis... Nicht das euch einer ausraubt. Ansonsten sagt dem Vermieter Bescheid. Normal sollte es kein Problem darstellen, einen Schlüssel nachmachen zu lassen. Liebe Grüße
Ein Schlüssel für beide Türen? Ups, ja dann ab zum Vermieter.
Oder zumindest nur das Schloss an der Wohnungstür austauschen. Dann kommt der neue "Schlüsselbesitzer" nur ins Treppenhaus aber nicht weiter.
Jeder Mieter ist verpflichtet, Haus- und Wohnungsschlüssel sorgfältig zu verwahren und darauf zu achten, das sie nicht verloren gehen oder gestohlen werden. Ist ein Schlüssel abhanden gekommen, muss der Mieter den Vermieter davon unterrichten. Den Aufwand für eine notwendige Auswechslung des Schlosses muss der Mieter nur bezahlen, wenn ihn am Verlust des Schlüssels ein Verschulden trifft. Dabei genügt es , wenn dem Mieter der Vorwurf eines fahrlässigen Verhaltens gemacht werden kann. Besteht kein Verschulden des Mieters, sind die Ersatzansprüche des Vermieters unberechtigt. Deshalb haftet der Mieter zum Beispiel nicht, wenn ihm in einem Geschäft seine Tasche mit den Schlüsseln trotz ausreichender Bewachung gestohlen wird.
Den Austausch des Schlosses muss der Mieter auch nicht bezahlen, wenn ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen ist. Zum Beispiel der Schlüssel ist in einen Fluss gefallen, oder ein unehrlicher Finder kann den Schlüssel nicht zuordnen. Bei einer Zentralschließanlage ist größte Vorsicht geboten. Hier können alle Mieter im Haus mit einem Schlüssel nicht nur ihre Wohnungstür sondern auch die Haustür und Türen zu Gemeinschaftsräumen aufschließen. Ein Schlüsselverlust kann teuer werden, wenn unter Umständen die komplette Anlage ersetzt werden muss. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter bei Übergabe der Schlüssel auf diese Gefahr hinzuweisen, andernfalls hat er möglicherweise einen Teil des Schadens selbst zu tragen.
Hat er in der Disco schon nachgefragt? Eventuell bekommt er ihn ja wieder.
Anscheinend hat er alles versucht und nichts erreicht.
Nein, das muss mit dem Vermieter abgeklärt werden.
Wird es, muss mein Mitbewohner dann in dieser Zeit vor verschlossenen Türen stehen?
Denke der Vermieter wird noch Ersatzschlüssel haben. Wichtig ist ja, das niemand den verloren Schlüssel anderweitig "hüstel" nutzen kann.
Der Vermieter darf keine Ersatzschlüssel haben. Das nachmachen wäre ja auch kein Problem nur vorerst ohne Einwilligung oder ein paar Tage warten bis man den Vermieter erreicht?
Mein Vermieter hat mit meinem Einverständnis einen Schlüssel zu meiner Wohnung behalten. Er darf meine Wohnung nur nicht ohne mein Einverständnis betreten. (Habe Vertrauen zu meinem Vermieter). Diese Regelung hat mir schon 2x hohe Kosten erspart, da ich mich ausgeschlossen hatte und mein Vermieter mir meine Tür (natürlich kostenfrei) öffnen konnte. :)
Der Schlüssel ist für Haus- und Wohnungstüre. Ein neues Schloss ist somit nicht möglich, da sich noch andere Wohnungen in dem Haus befinden.