Abfindung - weniger Abgaben als Schwerbehinderter?

3 Antworten

Abfindungen werden ermäßigt besteuert ( Fünftelregelung), wenn die Zahlung in einem Kalenderjahr erfolgt und es dadurch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt (Abfindung  höher als der Lohn, der ohne Entlassung zu erwarten gewesen wäre). Ein Grad der Behinderung hat keinen Einfluss auf die Besteuerung einer Abfindung.

Er soll sehen das die Abfindung über einen längeren Zeitraum geht, bei mir waren das 5 Jahre, dadurch sinkt die Steuerlast. Meine 50% haben mir da nichts gebracht, außer das meine Kündigungsfrist 2 Jahre war

Mir ist nicht bekannt, dass der Grad der Schwerbehinderung sich steuerlich
auswirkt. Es gibt eine Pauschale für Mehraufwendungen und das war es
staatlicherseits.