Kurzarbeit bei Schwerbehinderung?

3 Antworten

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eine Kurzarbeitsvereinbarung betrifft alle Arbeitnehmer - nicht leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes - betrifft, auch die jenigen mit Sonderschutzrechten wie z.B. Schwerbehinderung. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt beim Arbeitnehmer auch voraus, dass er nicht gekündigt ist, noch einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hat.

barcaespana 
Beitragsersteller
 10.09.2009, 21:18

Danke , sehr hilfreiche Antwort !

Grundsätzlich werden Schwerbehinderte in Betrieben genauso behandelt wie andere Arbeitnehmer. Das heißt, wenn für diese Kurzarbeit angemeldet wird, kann das auch für Schwerbehinderte gelten.

Leider geht es nicht nach dem Wollen und wenn es verhindert jemaden zu entlassen, find ich das sogar gut.

barcaespana 
Beitragsersteller
 10.09.2009, 20:48

Meine Frage war ob Schwerbehinderte Menschen Kurzarbeit machen müssen .

KaMai  10.09.2009, 20:51
@barcaespana

du hast geschrieben, wenn sie es nicht wollen?!