Kurzarbeit bei Schwerbehinderung?
Ist es richtig das Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % , keine Kurzarbeit machen müssen , falls sie dies nicht wollen ?
3 Antworten
eine Kurzarbeitsvereinbarung betrifft alle Arbeitnehmer - nicht leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes - betrifft, auch die jenigen mit Sonderschutzrechten wie z.B. Schwerbehinderung. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt beim Arbeitnehmer auch voraus, dass er nicht gekündigt ist, noch einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hat.
Danke , sehr hilfreiche Antwort !
Grundsätzlich werden Schwerbehinderte in Betrieben genauso behandelt wie andere Arbeitnehmer. Das heißt, wenn für diese Kurzarbeit angemeldet wird, kann das auch für Schwerbehinderte gelten.
Leider geht es nicht nach dem Wollen und wenn es verhindert jemaden zu entlassen, find ich das sogar gut.
du hast geschrieben, wenn sie es nicht wollen?!
Meine Frage war ob Schwerbehinderte Menschen Kurzarbeit machen müssen .