Arbeitszeiten Praktikum mit 14 Jahren

6 Antworten

deine angaben sind sehr vage.

da es sich um ein schülerpraktikum handelt, nicht um einen arbeitsplatz, hat das arbeitsschutzgesetz für kinder hier keinen vorrang. praktikanten sind ja keine mitarbeiter.

als schüler ist er in eine altersgruppe eingestuft, es zählt in diesem fall also auch nicht unbedingt sein tartsächliches lebensalter, sofern er nicht wesentlich jünger ist, als seine mitschüler.

offenbar ist hier versäumt worden, die tägliche anwesenheit vorher abzuklären. entscheidend sind auch nicht allein die arbeitszeiten des betriebes.

müsste er z.b. aus einem anderen ort von einer baustelle zurück, kann die bestehende fürsorgepflicht sogar verlangen, dass er wartet bis feierabend der anderen für diese rückfahrt. es kommt also mit auf die umstände an.

Mit 14 Jahren bist Du, gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz, Kind.

Gemäß §5 Absatz 3 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf ein Kind, ab 14 Jahren, nur mit Zustimmung seiner Eltern, sehr eingeschränkt arbeiten.

So darf ein Kind, gemäß §7 Absatz 2 JArbSchG, mit leichten geeigneten Tätigkeiten 7 Stunden täglich bzw. 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Gemäß §11 Absatz 1 Satz 1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz gilt folgendes für die Pausenregelung: (Obwohl von Jugendlichen gesprochen wird, wird dieser Paragraph auch bei Kindern angewendet.)

Jugendlichen (Kindern) müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen

30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,

60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

Die Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit, so dass Du inklusive der Pausen maximal 8 Stunden anwesend sein darfst.

Da dein Sohn erst 14 Jahre ist, kommt das Jugendarbeitsschtzgesetz zur Anwendung.

http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~jarbschg.aspx

Ein Kind darf, gemäß §7 Absatz 2 JArbSchG, 7 Stunden täglich bzw. 35 Stunden wöchentlich arbeiten.

Gemäß §11 Absatz 1 Satz 1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz gilt folgendes für die Pausenregelung

  • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,

  • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Die Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit, somit dürfte dein Sohn maximal 8 Stunden anwesend sein.

nein, er war wohl 2 stunden zu lange anwesend --7-18.oo= 11 stunden

8 stunden , inclusiv 60 minuten pause , hätte er gedurft ( arbeitszeit 7 stunden )

Ist der Schüler unter 15 Jahren darf er nicht mehr als sieben Stunden am Tag und maximal 35 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn das Praktikum von der Schule ist dann unbedingt mit dem Lehrer reden.