Abtretung von Mietzinsforderung. Wie ist das zu verstehen?
Hallo,
ich habe ein gewerbliches Objekt gekauft, und will die Hälfte des Kaufpreises über Kredit finanzieren. Als Sicherheit will die Bank die Miete haben, was ich verstehe. Nur folgende Formulierung verstehe ich nicht:
Abtretung von Mietzinsforderungen (1) Der Sicherungsgeber tritt hiermit seine/ihre sämtlichen bestehenden und künftigen Mietzinsforderungen gegen die jeweiligen Mieter des Objektes and die Bank ab.
Das klingt für mich so, als würde ich die komplette Miete an die Bank abgeben? Oder kann ich da herauslesen, dass die Miete lediglich eine Sicherheit darstellen soll, falls ich irgendwann sonst zahlungsunfähig bin?
2 Antworten
Das ist eine reine Sicherungsabrede, mit der Sie neben dem für die Bank eingetragenen Grundpfandrecht die Mieteinnahmen als Sicherheit abtreten. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, kann die Bank die Abtretung gegenüber dem Mieter offenlegen und die Zahlung an sich verlangen. Solange Sie ordentlich, wie vertraglich vereinbart, zahlen, verwertet die Bank weder das Grundpfandrecht noch legt sie die die Abtretungserklärung offen.
Dementsprechend ist die Abtretung im Kreditvertrag unter Sicherungsabrechen zu finden.
Durch die Mieteinnahmen wird der Kredit, den du bei der Bank für das Haus aufgenommen hast, getilgt. Da steht ganz deutlich "sämtliche bestehenden und künftigen Mietzinsforderungen" musst du an die Bank abtreten. Wichtig für dich ist, dass du auch Mieter hast, die regelmässig ihren Mietzins zahlen und nicht in Verzug kommen, dann wird es eng für dich.
Na, wenn das mal nicht unter sonstige Sicherheiten fällt!?! Welche Bank leiht Mittel aus, bei denen von vorne herein feststeht, dass nicht der Schuldner, sondern dessen Mieter den Kapitaldienst erbringen müssen? Insofern ist die Bonität der Mieter einstweilen irrelevant. Die zählt primär nur für den Vermieter und erst wenn der anfängt zu trudeln, wird das ein Denkfall für die Bank.