Ab wie viel Schuljahren darf man die Schule verlassen und eine Ausbildung anfangen?
Hallo. Ich bin jetzt 15 Jahre und bin in der 8. Klasse. Ich habe allerdings jetzt schon 9 Schulejahre vollendet. Jetzt wollte ich mal fragen ob ich rein theoretisch schon eine Ausbildung/Lehre anfangen dürfte und nebenbei die Berufsschule besuchen könnte? Würde das gehen? Weil meine Vollzeitschulpflicht habe ich ja jetzt beendet. Ich wohne in NRW.
Und schreibt bitte nicht, dass ich das nicht machen sollte. Ich habe einen Ausbildungsplatz sicher weil meine Eltern eine eigene Firma haben.
Würde das nach dem Gesetz her gehen oder muss ich 10 Schuljahre/9 Klassen machen?
Würde mich über Antworten freuen ^-^
10 Antworten
Du darfst eine ausbildung anfangen wenn die ausbildung drei jahre dauert. Du hast 12 jahre schulpflicht.
die berufschule fällt auch unter die schulpflicht, also sinds streng genommen doch 12.
Nach 9 Jahren hast du einen Hauptschulabschluss... Also dürftest du danach eigentlich eine Ausbildung machen... Jedoch besteht eine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr
Nach 9 Klassen oder 9 Jahren? Weil ich war ja noch nicht in der 9 Klasse. Ich musste die 8 ja wiederholen.
Natürlich^^ Steht so in den Gesetzen ^^ bis zum 18 Lebensjahr ist man Schulpflichtig-dazu zählt auch die Berufsschule während der Ausbildung ratet mal warum es die gibt =D
auch falsch, man muss doch nicht bis zum 18. lebensjahr in die schule gehen
schulpflicht bis man 18 ist?! wo hast du denn das her? in aller regel geht man mit 16-17 von der schule ab (außer ABI) - und danach macht man in der regel ne ausbildung!
jeder muss 10 schuljahre machen oder was vergleichbares (z.b. FSJ)
Die allgemeine Schulpflich muss erfüllt werden, bevor eine Berufsausbildung in Betracht gezogen werden kann.
Die allgemeine Schulpflicht würde ich auf insgesamt 9 Schuljahre ( einfacher Hauptschulabschluss ) beziehen. Altersmäßig kannst Du also mit 15 Jahren eine Ausbildung beginnen.
Vollzeitschulpflicht [Bearbeiten]
Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Regel auf neun Schulbesuchsjahre, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des zehnten Schulbesuchsjahres. Die Anzahl der Schulbesuchsjahre ist hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahrgangsstufe zu verwechseln: Für einen Schüler, der z. B. zweimal eine Klassenstufe wiederholen musste, endet die Vollzeitschulpflicht nach 10 Schulbesuchsjahren danach bereits zum Ende der 7. bzw. 8. Klasse. Übersprungene Klassen hingegen werden anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht hier nach Klasse 9 bzw. 10 enden kann trotz erst beispielsweise sieben erfolgter Schulbesuchsjahre. (Wiki)
Das ist in den Bundesländern verschieden. Entweder 9 oder 10 Jahre sind Pflicht.
In NRW sind es 10 Jahre.
10 Jahre schulplicht, nicht 12