Kann ich die gleiche Ausbildung wieder anfangen, wenn....?
Ich selber gekündigt habe, da ich vom Abteilungsleiter immer dumm angemacht wurde (aus der sicht einer weiblichen Auszubildenden).
Ich habe mit keinem darüber gesprochen, sondern einfach gekündigt, weil ich das nicht ertragen konnte.
Es waren ziemlich oft Randbemerkungen und die anderen Auszubildenden haben mir vorher schon immer gesagt, dass der Leiter nicht ganz normal sei.
Die Ausbildung fand ich allerdings super, ich habe mich nicht getraut darüber zu sprechen vor dem Personalchef oder der IHK.
Die Ausbildung wurde 2012 angefangen und mitte 2013 beendet. 2013 möchte ich die gleiche Ausbildung anderswo wieder beginnen.
2 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Nö, geht nicht, du hast dir selber durch die Kündigung den Weg verbaut.
Deine Ausdrucksweise lässt auch einige Rückschlüsse ziehen. Vielleicht lag es auch an deinem verbalen Verhalten (wenn man sich deine Kommentare anschaut). Du schreibst du wurdest aus der Sicht einer anderen Auszubildenden dumm angemacht hast dann mit keinem darüber gesprochen und dann selbst gekündigt - ja.... wer soll dir da dann helfen wenn du den Mund nicht aufbekommst und nicht mal in der Lage bist mit dem Chef ein klärendes Gespräch zu führen? Du gehst den Weg des geringsten Wiederstandes aber lässt dich hier aus in welchem "Drecksbetrieb" du gelandet bist. Es gibt viele Jugendliche die eine Ausbildungsstelle suchen und dankbar für jede Chance sind. Wenn du glaubst du bist in der Position das du dir die Ausbildungsstellen aussuchen kannst dann bitte.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Ordentliche%20K%C3%BCndigung
"Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst. Aber Vorsicht: Diese Kündigung solltest du nicht anwenden, wenn du eigentlich einen Ausbildungsplatzwechsel planst und im selben Beruf bleiben willst. Wenn dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb dahinter kommt, kann er dich unter Umständen auf Schadensersatz verklagen! "
Zudem... solltest du nichts finden und ALG1 beantragen hast du eine Sperre von 12 Wochen.