Schulpflicht bei Umzug?
Wenn man am Anfang des Schuljahres 18 geworden ist, ist man ja noch schulpflichtig bist zum Ende des Schuljahres ( Niedersachsen ). Da man ja 18 ist, kann man ja quasi auch den Wohnort selbst bestimmen. Wenn ich jetzt nach Berlin ziehe und dort auch eine sichere Arbeitsstelle haben würde, ist dann die Schulpflicht für mich automatish beendet? Da es in Berlin ja "bloß" eine Schulpflicht von 10 Jahren gibt. Wie läuft das mit dem Abmelden an der Schule? Dürfte man sich mit 18 (und noch schulpflichtig) sich mitten im Schuljahr selbst abmelden mit dem Grund , dass man umzieht?
Danke schon mal im vorraus für die Antworten.
3 Antworten
das ist so, wie du es sagst. es gelten die jeweils lokalen bestimmungen.
und natürlich kann keiner von dir verlangen, dass du bis zum ende des schuljahres in NS zur schule weiter gehst, wenn du plötzlich nach berlin umziehst. eine abmeldung ist also kein problem
Hallo Katix!
Ja, mit dem Tag der Ummeldung in ein anderes Bundesland gelten die Bestimmungen des Bundeslandes in das Sie wechseln. Voraussetzung dafür: Sie belegen Ihre amtliche Ummeldung. Schulpflichtverletzungen vor diesem Datum haben Sie trotzdem zu verantworten.
Gruß Navvie
Ja, das dürfte wohl funktionieren, einen Umzug kann Dir ja niemand verbieten; in Berlin wärst Du dann auch tatsächlich nicht mehr schulpflichtig
Abmelden tust Du Dich selbst, denn Du bist ja volljährig. Geh mal ins Sekretariat Deiner Schule und lass Dir mal die Formalitäten, die an Deiner Schule üblich sind, erklären