Muss ich die Gesetze selber zahlen?

10 Antworten

Lehrmittel sind im Grundsatz vom Ausbildenden selbst zu bezahlen. Manche ausbildende Unternehmen übernehmen die Lehrmittel bzw. bezahlen sie ganz oder teilweise. Ein Recht darauf besteht nicht. Du kannst Dich auch nicht auf ein anderes Rathaus berufen, da das Gleichheitsgebot nicht die Selbstverwaltung anderer Behörden / Körperschaften berücksichtigt. Anders wäre es nur dann, wenn in Deinem Rathaus alle anderen eine Leistung erhielten, Du aber nicht. Dann läge Ungleichheit vor.

Aufgrund des Selbstverwaltungsgrundsatzes kann sich ein Rathaus so, das andere wiederum anderes entscheiden. Da hat man Glück oder Pech, aber keinen Rechtsanspruch.

jasminromina 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 09:52

Vom Ausbildenden oder vom Auszubildenden (erster Satz)

nobytree2  08.06.2015, 10:17
@jasminromina

Sorry: Gemeint: Derjenige, der ausgebildet wird, der Schüler, der Student etc. zahlt sein Zeug selbst.

jasminromina 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 10:24
@nobytree2

Eben nicht. § 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel (1) Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder ange-ordnet ist, wird sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des Ausbildenden. (2) Der Ausbildende hat den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwi-schen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.

im Rahmen meiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten muss ich nun, nachdem ich die Berufsschule verlassen habe, auf die Verwaltungsschule.

Hierzu brauchen wir die 2 VSV Bücher von BW. Diese sind sehr teuer (3-stelliger Bereich).

in dem Fall Schulbücher, die nicht zu den Ausbildungsmitteln gehören.

Ausnahme wäre hier, wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt, die das gesondert regelt. Ansonsten ist es ein kann und kein muss für den Arbeitgeber.

Ich würde erst mal mit meinen Vorgesetzten reden , bevor ich mit Paragraphen um mich werfe, die nur sehr bedingt bedingt greifen.

jasminromina 
Beitragsersteller
 09.06.2015, 08:03

Hinweis zum Lehrmaterial: Als Lehrmaterial für den Unterricht müssen die Teilnehmer/innen außerdem eine aktuelle Ausgabe der VSV mitbringen (Kosten wegen Neukalkulation des Verlages derzeit offen). Die VSV muss von der Ausbildungsbehörde beim Boorberg-Verlag bestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden (§ 11 Abs. 2 TVAöD). Ein Bestellschein „VSV-Sonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag wird mit der Einladung zugesandt.

Hab so einen Brief bekommen und finde es unverschämt hier immer falsche Behauptungen zu bekommen.

yodakitty  09.06.2015, 09:17
@jasminromina

Interessant, dass DU den Begriff unverschämt, gegenüber Menschen benutzt die sich hier die Mühe machen dir zu Antworten. ;-) Wie oben geschrieben, wenn es dein Tarifvertrag hergibt, dann wende dich an deinen Arbeitgeber.  Alles weitere interessiert mich herzlich wenig :-))

Vermutlich regelt das jede Behörde selbst nach eigenen Regeln. Du und andere Mitstreiter können ja bei deiner Behörde einmal einen Vorstoß wagen, ob man bereit ist, das Gleiche zu tun. Ich habe persönlich noch nicht erlebt, dass man alle Bücher "geschenkt" oder kostenlos zur Verfügung gestellt bekam, weder in der Schule noch im Studium. Du kannst die Bücher später weiter verkaufen und die Belastung auch steuerlich absetzen, vieleicht ist dir das ein Trost.

jasminromina 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 10:01
  1. ist eine Vermutung nicht was ich suche
  2. alle Bücher in der BERUFSSCHULE musste ich ja selber zahlen aber dieses mal handelt es sich um eine VERWLTUNGSSCHULE. Ich bekam z. B. die Fahrtkosten in die Berufsschule nicht aber die in die Verwaltungsschule schon. Außerdem handelt es sich um ein Buch, davon gibt es 2 Bände.
  3. Was soll ich steuerlich absetzen, wenn ich keine Steuer bezahle?
lindgren  08.06.2015, 10:18
@jasminromina

Dann können deine Eltern die Kosten der Bücher absetzen, sie müssen wohl für dich aufkommen.

jasminromina 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 10:24
@lindgren
  1. Nein, müssen sie nicht, da ich eine 2. Ausbildung mache und 2.:

§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel (1) Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder ange-ordnet ist, wird sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des Ausbildenden. (2) Der Ausbildende hat den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwi-schen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.

BarbaraAndree  08.06.2015, 22:03
@jasminromina

Warum konfrontierst du den Ausbildenden oder die entsprechende Dienstbehörde nicht mit deinem Fundus? Vielleicht gewährt man dir zumindest einen Zuschuss für die Lehrmittel.

jasminromina 
Beitragsersteller
 09.06.2015, 08:06
@BarbaraAndree

Hinweis zum Lehrmaterial: Als Lehrmaterial für den Unterricht müssen die Teilnehmer/innen außerdem eine aktuelle Ausgabe der VSV mitbringen (Kosten wegen Neukalkulation des Verlages derzeit offen). Die VSV muss von der Ausbildungsbehörde beim Boorberg-Verlag bestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden (§ 11 Abs. 2 TVAöD). Ein Bestellschein „VSV-Sonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag wird mit der Einladung zugesandt.

Angestellte , Beschäftigte, auch Azubis in der Verwaltung dürfen Buchgeschenke als Anerkennung für herausragende Leistungen erhalten :))

wenn Du da nicht drunter fällst,  bleibt Dir nur Dir die Bücher selber zu kaufen..

jasminromina 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 12:52

§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel (1) Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder ange-ordnet ist, wird sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des Ausbildenden. (2) Der Ausbildende hat den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwi-schen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.

himako333  08.06.2015, 13:21
@jasminromina

Du könntest mal schaun ob für Dich eine  Lehrmittelbefreiung möglich ist.. aber dafür ist die Schule Ansprechpartner

jasminromina 
Beitragsersteller
 09.06.2015, 08:04
@himako333

Hinweis zum Lehrmaterial: Als Lehrmaterial für den Unterricht müssen die Teilnehmer/innen außerdem eine aktuelle Ausgabe der VSV mitbringen (Kosten wegen Neukalkulation des Verlages derzeit offen). Die VSV muss von der Ausbildungsbehörde beim Boorberg-Verlag bestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden (§ 11 Abs. 2 TVAöD). Ein Bestellschein „VSV-Sonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag wird mit der Einladung zugesandt.

Vom Grundsatz her würde ich davon ausgehen was nicht im Ausbildungsvertrag gereglt ist wird nicht übernommen. ABER

Ich kenne mich mit den Ausbildungsgetzen hinsichtlich dieser Regelungen nicht aus.

Ich habe aber Rathaus gehört. öffentlicher Dienst wohl?! Da denke ich einfach an den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn der Dienstherr der Gleiche ist und eure Rathäuser im Prinzip nur Ausbildungstätten sind. Dann hast du einen Anspruch. Das sagt mir mein subjektives Empfinden. Sowas durch zubekommen ist oft Anstrengend, sagt mir meine Erfahrung.

LG