Ab wann Zinsen auf Pflichtteil?
Ab welchem Zeitpunkt, kann ich Zinsen auf den mir zustehenden Pflichtteil fordern?
4 Antworten
Verzugszinsen setzen nach § 286 I BGB Inverzugsetzung voraus, mithin eine Mahnung nach Fälligkeit der Forderung, n. § 2317 BGB liegt Fälligkeit bereits mit Eintritt des Erbfalls vor und kann sogar vorgrifflich gestellt werden, bevor die Pflichtteilshöhe nach Zustellung des bewerteten Nachlassverzeichnisses überhaupt gestellt werden könnte; alternativ die Erhebung einer Stufenklage bei Gericht oder die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides.
Nach § 288 I BGB beträgt der gesetzliche Mindestzinssatz für eine Geldschuld 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, zu berechnen unter http://basiszinssatz.info/zinsrechner/ ("Verbrauchergeschäft" auswählen)
Viel Erfolg :-)
G imager761
Das ist das gleiche wie überall: Zinsen gibt es ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Schuldner in Verzug befindet! Also grundsätzlich nach Zahlungsaufforderung und Ablauf der gesetzten Frist
Wenn es um den Pflichtteil eines Erbes geht, dieser wird mit dem Ableben des Erblassers sofort fällig und kann ab da auch verzinst werden. Genaueres im Erbrecht!
Falsch: Zwar tritt die Fälligkeit bereits mit dem Erbfall ein, § 2317 BGB, Verzug aber erst nach Mahnung, § 288 I BGB :-)
SaVer79 hat Recht, verzinsen kann mann erst nach Verzug und Mahnung, Klage o.ä. Von daher war meine Aussage nicht ganz richtig!
Allerdings tritt der Verzug eben sehr schnell ein.
Hatte ich Anfangs auch gedacht. Nun habe iwo gelesen, dass dies erst nach einer unbezifferten Mahnung eintritt???
Von wem möchtest Du denn was fordern und warum?
Schreib mal Klartext - oder hast Du Angst vor konkreter Hilfe?
Das ist ja auch richtig!