Ab wann zählt ein Fahrzeug beim kauf als Unfallschaden?
Ich habe im Februar diesen Jahres ein en Audi A6 Gekauft und der Händler hat mir gesagt das das Fahrzeug einen "Rempler" an der rechten Seite hatte so das die Tür nachlackiert wurde. Jetzt hatte ich einen schaden an der Stoßstange und bei der Reperatur in der Werkstatt sagt mir der Meister das das Fahrzeug an der kompletten rechten Seite Nachlackiert ist (Vorder- bis Hinterrad) und bis zur dachkante leichte Unfallschäden aufweist. Im Kaufvertrag wurde vermerkt "Seitenschaden rechts bekannt". An der Kofferraumscheibe Rechts war ein Gummi angewetzt und ich fragte den Verkäufer was das wäre, er sagte "Polierschaden". Hätte ich das vorher gewusst hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft...
4 Antworten
War das von private gekauft oder vom Händler? Wer steht als Verkäufer im Kaufvertrag?
Warum hast Du die Karre nicht vor dem Kauf mal in die Werkstatt oder zum TÜV gefahren?
War dfas ein ordentliches Marken-Autohaus oder ein Fähnchenhändler?
Fähnchenhändler
Zunächst egal....Du gibst ein technisches Gutachten in Auftrag, also zahlst Du zunächst auch die Kosten des Gutachtens als Auftraggeber / -in.
Die Kosten dafür KÖNNTEST Du dann höchstens bei hinteichender Aussicht auf Erfolg einer möglichen Klage "zivilrechtlich" gegen den Händler geltend machen.
Dazu müsstest Du grundlegend aber erst einmal auf dem Rechtsweg damit durchkommen, dass der Wagen nicht der technischen Beschreibung grundlegend entsprach. ( ich weiss aber, was Du vermutest und meinst )
Du müsstest notfalls halt erst mal den Kaufvertrag an sich mit entsprechenden Rechtsmitteln ( ggf. durch technische Gutachten untermauert ) erfolgreich anfechten können, bevor du nachträglich Schadenersatz geltend machen kannst.
Das ist rechtlich / finanziell halt ein gewisses Risiko bzgl. finanzieller Vorleistung.
Das als reine Meinung eines ( interresierten ) Laien.
Für fachlich versierte Aussagen kann Dir konkret nur ein Anwalt weiter helfen.
Ich habe Ein gutachten erstellen lassen. Kosten bisher knapp 900 Euro aber wie mir der Anwältin besprochen Reicht die aussage "Seitenschaden rechts bekannt" nicht. Im Kaufvertrag hätte bei dem Umfang meines Schadens , der vom rechten Scheinwerfer bis hinter den Tankdekel reicht, auf jeden Fall "Unfallwagen" im kaufvertrag auftauchen müssen. Ich habe wenige Tage nachdem ich die Anwältin Beauftragt habe, mein Anruf beim Händler hat leider kein Gehör gefunden, einen Anruf von Händler bekommen, der mir 4000 Euro + alle Entstandenen Kosten Nachlass gibt wenn ich nicht weiter gegen ihn vorgehe. Bei dem Preis kann ich nicht nein Sagen... Ist aber schade das es erst mit dem Anwalt klappt...
Danke für die auskünfte!
Ich bin jetzt über meinen Anwalt gegangen und im Kaufvertrag hätte der Schaden mit genauer Beschreibung eingetragen werden müssen ich habe 1/4 des Kaufpreises erstattet bekommen.
Danke für die antworten.
Sowie Teile betroffenen sind die nicht ohne weiteres lösbar mit dem Auto verbunden sind gilt das als Vorschlägen. Nur eine Tür z.b. Wäre kein relevanter Vorschaden.
Der Schaden geht laut Werkstatt Über die komplette rechte Seite, der Meister hat mir das mit einem Lacktiefemesser gezeigt. Habe ich da eine reelle Chance aus dem vertrag zu kommen oder ist so ein Versuch sinnlos?
Alles über €1000.Also jedes gewechselte und lackierte Bauteil.
Das Auto ist von einem Händler dieser steht auch im Kaufvertrag. Ich habe nicht gedacht das man so übel verarscht wird ich hatte bisher nur Neuwagen und da habe ich mir wohl ein bisschen zu viel Vertrauen angeeignet...