WElche adresse muss ich im Mietvertrag angeben?
Hallo Habe mal ne frage und bin im Internet leider nicht fündig geworden. Also mein freund und ich sind vor kurzem zusammengezogen in eine neue Wohnung. Davor wohnte ich in einer wg und er in seiner Wohnung. Ich habe aber dann 4 Wochen als Überbrückung bei ihm gewohnt, war aber noch in der wg gemeldet weil ich dachte wegen 4 Wochen lohnt sich das ummelden nicht. Im neuen Mietvertrag habe ich dann als meine Adresse auch seine angegeben. Jetzt hat mir eine Freundin gesagt das man die Adresse angeben muss wo man gemeldet ist. Stimmt das? Danke schon mal!
5 Antworten
Die Meldeadresse muss nicht mit der Adresse des Mietvertrages übereinstimmen.
Es ist relativ egal, welche Adresse im Mietvertrag steht, da die alte Adresse ja dann nicht mehr aktuell wäre, empfiehlt es sich im Mietvertrag schon die neue Adresse anzugeben.
In den Mietvertrag gehört die Adresse wo man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wohnt bzw. gemeldet ist.
Ist doch vollkommen egal, der Mietvertrag wurde schon unterzeichnet und mittlerweile ist es sicherlich deine Meldeadresse, alles gut.
Nicht nochmal neu aufnehmen. In den Mietvertrag beim Adressfeld die bisherige mit reinschreiben und vom Vermieter abzeichnen lassen.
Was Deine Freundin meint ist Quatsch.
Im Mietvertrag steht doch die Adresse der neuen Wohnung. Das reicht für's JC. Zudem wirst Du dich ja zwischenzeitlich umgemeldet haben.
Doch, isses. Reiche den Mietvertrag so ein und gut ist.
In den Mietvertrag gehört die neue Adresse , damit melden sie beide sich ja auch beim Bürgeramt um .
Das ist falsch. Es gehört im Zweifel die Adresse rein, die auf dem Personalausweis steht. Es geht auch um eine ladungsfähige Anschrift.
Angenommen, ein Mietvertrag wird geschlossen drei Monate, bevor man einziehen kann. In der Zwischenzeit brennt das Haus ab und der Vermieter muss die Vertragspartner über das Unglück informieren und gleichzeitig den Vertrag wegen der Unmöglichkeit der Erfüllung kündigen. Das Schreiben muss er an die offizielle Adresse richten, unter der die Vertragspartner gemeldet sind. Kommt der Brief wegen Unzustellbarkeit zurück, hat er so die Möglichkeit, beim Einwohnermeldeamt die neue Adresse in Erfahrung zu bringen. Diese Möglichkeit hat er nicht, wenn eine Fake-Adresse im Mietvertrag steht oder gar die neue Adresse, die noch gar nicht bezogen war.
In den Mietvertrag gehört die aktuelle Adresse.
Zum Ummelden braucht man keinen Mietvertrag, sonder die Wohnungsgeberbestätigung.
Seit 01.11.2015 aber nicht mehr. Seitdem werden nur noch Wohnungsgeberbescheinigungen für die Ummeldung/Anmeldung verlangt.
Ja, Deine Freundin hat Recht. Offiziell hast Du da bei Deiner Meldeadresse gewohnt.
Allerdings spielt das doch jetzt eh keine Rolle mehr.
Ne ist leider nicht egal. Bekomme mitlerweile Geld vom amt und die wollen den Mietvertrag haben. Meine Freundin meinte das der Mietvertrag dann quasi ungültig ist und des sonst nur verwirrend ist für das Amt weil ich ja vorher die Post auch zur wg bekommen habe!
Also müssten wir den quasi nochmal neu aufnehmen mit der alten Adresse?
Bekommst Du denn Geld rückwirkend oder für die aktuelle Situation?
Wenn für die aktuelle wüsste ich nicht, wofür die alte Adresse noch wichtig sein sollte. Aber man kann den Mietvertrag doch bestimm auch korrigieren, sprich Deinen Vermieter darauf an. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ne ist leider nicht egal. Bekomme mitlerweile Geld vom amt und die wollen den Mietvertrag haben. Meine Freundin meinte das der Mietvertrag dann quasi ungültig ist und des sonst nur verwirrend ist für das Amt weil ich ja vorher die Post auch zur wg bekommen habe!
Also müssten wir den quasi nochmal neu aufnehmen mit der alten Adresse?