Ab wann ist der Vollkaskoschutz gefährdet wenn Rücklastschrift der Versicherungsprämie erfolgt ist?
Hallo Leute, ich kann definitiv die quartalsprämie meiner vollkasko erst in einem Monat zahlen. Die rücklastschrift ist erfolgt. Besteht BzW. Ab wann ist mein versicherungsschutz gefährdet? Es kann immer mal was schief gegen und das Konto ist nicht gedeckt oder die Rechnung geht auf dem Postweg verloren und man überweist später.... Wer hat Erfahrung was im Schadenfall passiert?
Gruß Chris
5 Antworten
Dein Versicherer wird Dir zunächst eine Erinnerung senden (muss er aber nicht!). Danach erhltst Du eine qualifizierte Mahnung mit Kündigungsandrohung. Bis der Versicherunggsschutz erlischt, werden zwischen Fälligkeit des Beitrags und Ende des Versicherungsschutzes 4 bis 6 Wochen vergehen.
@ DerHans,
nenne die Versicherung welche dies so wie Du sagst in den AKB stehen hat.
Entnimmst du den AKB Deiner Versicherung.unter Punkt C, dort steht folgendes o.ä.:
C.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen. Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Hallo Controller11,
es kommt auf deine AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) an! Die meisten lauten folgendermaßen bei Nicht-Zahlung des Folgebeitrags:
Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
Schadenereignis nach Ablauf der Zahlungsfrist
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Die Beitragsfälligkeit ist der jeweils vorgegebene Termin. Was du da mchst, ist bewusstes Inkaufnehmen des Verlustes des Vericherungschutzes. Du bekommst eine Mahnung nach § 38 VVG. De Versicherungsschutz der Kasko entfällt mit der Rücklastschrift. Nach einer Fristsetzung von 14 Tagen erlischt auch die Deckung für die Haftpflicht. Der Versicherer würde dich in Regress nehmen
Dass das Konto nicht gedeckt ist, interessiert den Vesicherer nicht. Das ist deine Sache, für Deckung zu sorgen.. Aus welchem Grund du nicht zahlst, ist ebenfalls egal. Die Zahlungstermine liegen ja längst im Voraus fest
Sollte der Kaskoschutz wegen einer Bankfinanzierung sein, wird di kreditgebende Bank umghend vom fehlnde Vesiherungsschutz informiert. Das ist ein Spiel mit dem FEUER.
Also könnte man eine Rechnung liegen lassen aber man verliert durch eine versehentliche oder gewollte rücklastschrift sofort den Versicherungsschutz ????? Ohne Mahnung ohne alles?????
Einfach deine AKB's mal lesen! DerHans macht mal wieder seine eigenen Bedingungen, obwohl es doch schon viele gibt ! ! !
ab tag der Fälligkeit, sofern das letzte quatal um ist.
In der Kasko entfällt der Versiherungsschutz sofort, wenn die Abbuchung zurück geht.