ab wann gibt es freigang oder hafturlaub im vollzug
hallo zusammen
da ja mein verlobter jetzt 4 jahre im gefängnis ist wollte ich mal fragen ob sich jemand aus kennt wie es ist ab wann mann hafturlaub beantragen kann oder freigang? kenne mich mit den gesetzen in deutschland nicht aus.. hab heute ist er im vollzug und nicht mehr in der untersuchungshaft..
hoffe kann mir da jemand weiterhelfen
6 Antworten
Wird ja reichlich rumpolemisiert hier.
Er wird, da ja nun in Strafhaft, sehr wahrscheinlich an einem Auswahlverfahren gem § 6 StVollzG ( http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__6.html ) teilnehmen. In den in mittlerweile fast allen Bundesländern geltenden Landesvollzugsgesetzen wird es ähnliche § geben.
Wichtig für ihn ist das er die von ihm geforderte Mitarbeit auch erbringt. Dieses Auswahlverfahren ist entscheidend für seinen weiteren Weg im Vollzug überhaupt. Bereits hier werden die Weichen für mögliche Vollzugslockerungen gestellt.
danke für deine anwort
Das düfte von Fall zu Fall unterschiedlich sein... meiner Meinung nach sollte ein Inhaftierter garkeinen Urlaub haben! Man landet schließlich nicht umsonst im gefängnis
Hier stellt sich jedoch die Frage, ob Freiheitsentzug in allen Fällen wirklich die richtige Strafe ist. Wieso sollte jemand, der z. B. Steuern hinterzogen hat und sich gut führt, nicht nach und nach wieder an die Freiheit gewöhnt werden? Macht es überhaupt Sinn, denjenigen in eine derartige Parallelgesellschaft abzuschieben? Naja...ich würde behaupten, wenn man in dem Bereich keine Erfahrung hat, sollte man sich nicht so einfach ein Urteil erlauben.
https://www.knast.net/article.html?id=746
siehe hier
ich danke dir sehr für den link
Hallo,
das ist wirklich von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich. Bei 4 Jahren wird es auf jeden Fall seine Zeit dauern, bis er Haftlockerungen erhält. Ich nehme an, er befindet sich jetzt erstmal im geschlossenen Vollzug, irgendwann kann er dann in den offenen wechseln und auch Hafturlaub und Freigang beantragen. Normalerweise wird das Ganze gestaffelt, also z. B. im ersten Monat 4 Stunden Ausgang (an einem Tag), im zweiten 6 Stunden, im dritten 8 Stunden und dann ein ganzes Wochenende usw. Aber am besten fragst du deinen Verlobten, er kann die Informationen in der JVA einholen. Das Wichtigste ist, dass er sich gut führt, denn so hat er Chance auf eine 2/3 Strafe und kann früher entlassen werden.
Ich wünsche euch für diese Zeit viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Viele Grüße :)
Gerne :) Hast du ein Glück, in Bundesländern wie Bayern z. B. dürfen die Inhaftierten nicht telefonieren...
ja er ist zum glück in baden würrtenberg.. ja bin frh dass er dass darf wäre sonst nicht gerade sehr einfach
Oh, ich dachte in BaWü dürfen sie auch nicht telefonieren. Ja, hier in Bayern sind sie da leider sehr streng :-/ nur in Ausnahmefällen/Notfällen darf hier telefoniert werden. Konntest du ihn schon besuchen?
ja konnt vor fast 2 wochen zu ihm und kann zum glück negste woche ihn schon wieder sehen dass gibt uns auch sehr viel kraft dass wir uns jetzt sehen dürfen am afang durften wir dass ja nicht
Das glaube ich dir! Die Besuche sind sehr wichtig und helfen, dass man sich nicht so voneinander entfernt.
da gebe ich dir recht zum glück dürfen wir uns sehen sonst wäre es noch schweer als es schon ist
Kann ich nachfühlen ;)
Das kommt darauf an, wieviel Jahre er absitzen muß. Kurz vor Haftende hat er erst Anspruch auf Hafturlaub, den er selbst beantragen muß.
er hat 4 jahre bekommen
danke viel mals für deine 2 netten antworten.. gibrt mir viel kraft ist halt nicht gerade einfach aber wenigstens können wir uns sehen und telephonieren.. und ich werde zu ihm stehen und werde ihm dass sagen dass er sich diese informationen einholen soll.. nochmals vielen dank