Ab wann spricht man von Haftunfähig
Hallo.
Ab wann ist man Haftunfähig und wer stellt das genau fest? Also, dass man nicht mehr in den Vollzug muss ... sondern bewährung bekommt oder so?
Gruß
9 Antworten
Wenn man haftunfähig ist, dann bekommt man keine Bewährung sondern geht einfach "nur nicht" ins Gefängnis. Und das wird von einem Arzt festgestellt, und dafür kann es verschiedene Gründe geben.
Das wird der Amtsarzt feststellen ob du Haftunfähig bist oder nicht wenn du es bist, bekommst du aber keine Bewährung sondern wanderst entweder in eine Klinik für Psychisch Kranke oder sonst was, nach hause lassen sie dich dann jedenfalls nicht !!
siehe § 455 StPO
§ 455
(1) Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt.
(2) Dasselbe gilt bei anderen Krankheiten, wenn von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist.
(3) Die Strafvollstreckung kann auch dann aufgeschoben werden, wenn sich der Verurteilte in einem körperlichen Zustand befindet, bei dem eine sofortige Vollstreckung mit der Einrichtung der Strafanstalt unverträglich ist.
(4) Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe unterbrechen, wenn 1. der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt, 2. wegen einer Krankheit von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist oder 3. der Verurteilte sonst schwer erkrankt und die Krankheit in einer Vollzugsanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden kann
und zu erwarten ist, daß die Krankheit voraussichtlich für eine erhebliche Zeit fortbestehen wird. Die Vollstreckung darf nicht unterbrochen werden, wenn überwiegende Gründe, namentlich der öffentlichen Sicherheit, entgegenstehen.
Die Staatsanwaltschaft stellt einen Arzt bzw. Psychiater. Ist es körperlich bedingt, dann kommt man in die Krankenabteilung, und wenn es schwer psychisch ist (schizophrenie z.B.) dann wird man auf die Psychiatrische Abteilung überwiesen. Aber deshalb Bewährung zu bekommen ist nicht der Fall. Tut mir leid, dass ich Dir nichts positiveres sagen konnte.
Wenn ein Gef. aufgrund seines geistigen oder körperlichen Zustands nicht dauerhaft in einer JVA oder einem Justizvollzugskrankenhaus behandelt werden kann, kann die Haft für diese Zeit unterbrochen werden oder der Verurteilte wird auf dauer Haftunfähig geschrieben.
Wer glaubt das er mit einer vorgespielten Psychose einen auf Haftuntauglich machen kann irrt gewaltig, sondern sollte sich schämen, das er nicht den Ar... in der Hose hat für seine Straftaten gerade zu stehen.