Sind Gebühren für Kartenzahlung zulässig?

3 Antworten

Bei einem Kaufvertrag schuldet man den Kaufpreis. Dieser Kaufpreis wird aber stets in Geld, also bar geschuldet. Die "Bezahlung" per EC- oder Kreditkarte ist rechtlich gesehen überhaupt keine Geldzahlung. Vielmehr wird dem Verkäufer lediglich ein Anspruch gegen das Kreditkartenunternehmen bzw. die eigene Bank eingeräumt auf Abbuchung eines bestimmten Betrages eingeräumt. Hierbei handelt es sich deshalb auch nicht um Erfüllung, sondern um eine Leistung Erfüllungs halber. Ob jemand aber statt der eigentlich geschuldeten Leistung (Barzahlung) eine andere Leistung annimmt, bleibt ihm überlassen. Deshalb kann er auch bestimmen, dass er bis zu einem bestimmten Betrag nur Barzahlungen annimmt. Anspruch darauf, dass er mit Karte zahlen könne, hat der Kunde hingegen nicht, muss diese Bestimmung seitens des Verkäufers also hinnehmen.

Quelle: http://www.juraforum.de/forum/buergerliches-recht-allgemein/kartenzahlung-mindestbetrag-173193

Carmen7776 
Beitragsersteller
 17.09.2013, 21:42

mh, aber: Wichtig ist: Zahlungen an der Kasse sind für den Kunden ohne Extrakosten. Die Standardverträge erlauben dem Händler nicht, für Kartenzahlungen einen Aufpreis zu verlangen. Ebenso sollte eigentlich kein Mindestbetrag für Kartenzahlungen gelten. steht hier: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/kartenzahlung.html

DerHans  01.11.2018, 10:02
@Carmen7776

Er kann aber ohne weiteres die Kartenzahlung für Kleinbeträge verweigern, weil das für ihn einfach unwirtschaftlich ist.

Sonst kommt noch jeder und bezahlt seine BILD-Zeitung mit Karte.

Gebühren für Kartenzahlungen sind rechtswidrig. In den Kartenverträgen der Händler steht drin, daß EC oder Kreditkarten zu Barzahlungsbedingungen akzeptiert werden müssen. Wenn dein Kiosk für Barzahlung keine Gebühr erhebt darf er das für Kartenzahlung auch nicht. Am besten du meldest dich bei deinem Kartenanbieter und erstattest dort gegen den Händler Anzeige wegen Vertragsbruch bzw. Betrug. Im Kartenvertrag von ViSA-Card steht drin, daß die Karte zu Barzahlungsbedingungen akzeptiert werden muß.

Das kann doch jeder Ladenbesitzer handhaben wie er will. Es zwingt dich doch niemand dort deine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Die Kartenbetreiber ziehen dem Ladenbesitzer Provisionen ab. Da bleibt bei Kleckerbeträgen für ihn praktisch nichts übrig.

Wenn dir das nicht passt, musst du eben für diese 50 Cent wo anders hin fahren.