Sind Gebühren für Kartenzahlung zulässig?
"Mein" kleines Lotto-Zeitungs-Tabak-Geschäft um die Ecke erhebt seit einiger Zeit eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro für jede Zahlung mit Karte. Mich nervt das! Weiss jemand, ob das wirklich rechtmässig ist?!? und an wen wende ich mich?
Habe bei meiner Bank angerufen und die meinten, das ist "eigentlich" nicht richtig und die Mitarbeiterin höre das zum ersten Mal ... aber an wen ich mich nun wenden könnte, wusste sie auch nicht ^^
Auch mit dem Inhaber des Geschäftes habe ich telephoniert, aber der verstand auf einmal nur noch ganz schlecht Deutsch ^^
Im Internet habe ich gefunden: Zahlungen an der Kasse sind für den Kunden ohne Extrakosten. Die Standardverträge erlauben dem Händler nicht, für Kartenzahlungen einen Aufpreis zu verlangen. Ebenso sollte eigentlich kein Mindestbetrag für Kartenzahlungen gelten. (Aber im Internet findet man ja viel und wenn das stimmt, bleibt die Frage: wie kriege ich den Händler davon überzeugt?)
Ich weiss: ich könnte ja auch einfach bar bezahlen oder woanders einkaufen ... aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?!
3 Antworten
Bei einem Kaufvertrag schuldet man den Kaufpreis. Dieser Kaufpreis wird aber stets in Geld, also bar geschuldet. Die "Bezahlung" per EC- oder Kreditkarte ist rechtlich gesehen überhaupt keine Geldzahlung. Vielmehr wird dem Verkäufer lediglich ein Anspruch gegen das Kreditkartenunternehmen bzw. die eigene Bank eingeräumt auf Abbuchung eines bestimmten Betrages eingeräumt. Hierbei handelt es sich deshalb auch nicht um Erfüllung, sondern um eine Leistung Erfüllungs halber. Ob jemand aber statt der eigentlich geschuldeten Leistung (Barzahlung) eine andere Leistung annimmt, bleibt ihm überlassen. Deshalb kann er auch bestimmen, dass er bis zu einem bestimmten Betrag nur Barzahlungen annimmt. Anspruch darauf, dass er mit Karte zahlen könne, hat der Kunde hingegen nicht, muss diese Bestimmung seitens des Verkäufers also hinnehmen.
Quelle: http://www.juraforum.de/forum/buergerliches-recht-allgemein/kartenzahlung-mindestbetrag-173193
Er kann aber ohne weiteres die Kartenzahlung für Kleinbeträge verweigern, weil das für ihn einfach unwirtschaftlich ist.
Sonst kommt noch jeder und bezahlt seine BILD-Zeitung mit Karte.
Gebühren für Kartenzahlungen sind rechtswidrig. In den Kartenverträgen der Händler steht drin, daß EC oder Kreditkarten zu Barzahlungsbedingungen akzeptiert werden müssen. Wenn dein Kiosk für Barzahlung keine Gebühr erhebt darf er das für Kartenzahlung auch nicht. Am besten du meldest dich bei deinem Kartenanbieter und erstattest dort gegen den Händler Anzeige wegen Vertragsbruch bzw. Betrug. Im Kartenvertrag von ViSA-Card steht drin, daß die Karte zu Barzahlungsbedingungen akzeptiert werden muß.
Das kann doch jeder Ladenbesitzer handhaben wie er will. Es zwingt dich doch niemand dort deine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Die Kartenbetreiber ziehen dem Ladenbesitzer Provisionen ab. Da bleibt bei Kleckerbeträgen für ihn praktisch nichts übrig.
Wenn dir das nicht passt, musst du eben für diese 50 Cent wo anders hin fahren.
mh, aber: Wichtig ist: Zahlungen an der Kasse sind für den Kunden ohne Extrakosten. Die Standardverträge erlauben dem Händler nicht, für Kartenzahlungen einen Aufpreis zu verlangen. Ebenso sollte eigentlich kein Mindestbetrag für Kartenzahlungen gelten. steht hier: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/kartenzahlung.html