550 kaltmiete 220 Nebenkosten für 2 personen jobcenter wie viel?

2 Antworten

Es kommt nicht darauf an was tatsächlich an Wohnkosten zu zahlen ist,zumindest nicht wenn diese Wohnkosten nach dem SGB - ll für 2 Personen nicht angemessen sind und deine Mutter schon eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen hat und die Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten schon vorbei ist !

Wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nämlich nicht angemessen sind,dann bekommt man diese Aufforderung zur Kostensenkung,darin wird einem dann mitgeteilt wie lange die tatsächlichen unangemessenen KDU - bei der Berechnung des Bedarfs noch berücksichtigt bzw.bei Bedarf voll übernommen werden.

In der Regel dann also max.für weitere 6 Monat,danach gibt es dann nur noch den max. Höchstbetrag für die KDU.

Geht man jetzt mal alleine von der Größe und der Anzahl der Personen aus,dann stünden euch ca. 65 qm und keine 90 qm an Wohnraum zu,aber das alleine wäre sicher nicht ausschlaggebend,wenn die KDU - angemessen wäre.

Du kannst also bei den Wohnkosten erst einmal von 50 % ausgehen,die jeden von euch zustehen würde bzw.50 % von dem was das Jobcenter als angemessene KDU - bewilligt hat,dann müsstest du deiner Mutter trotzdem 50 % der tatsächlich zu zahlenden Wohnkosten geben,je nachdem wie hoch dein Brutto und Nettoeinkommen ist,dein Alter könnte dann ggf.auch eine Rolle spielen.

Es wird ausgerechnet wie viel Platz Ihr zusteht und das wird ihr auch gezahlt.

50/50

Bitte hör auf zu träumen.