5 Jahre keine Nebenkostenabrechnung bekommen welche Rechte habe ich als Mieter?
Hallo zusammen,
wohne seit 5 Jahren in einem Mehrparteien Mietshaus und habe bisher keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Da ich kaum Zuhause war vermute ich das die Kosten aber deutlich geringer waren als kalkuliert.
Nun wurde das Haus zum 1.1 an einen neuen Vermieter verkauft und der alte Vermieter bekommt noch eine Miete von mir...
Habe keine eigene Wasseruhr...und eine einzelne Gastherme für "meine" Wohnung.
Wüsste gerne für welchen Zeitraum man die Nebenkostenabrechnung einfordern kann und ob man das Recht hat die Belege zu prüfen damit Er sie nicht nach oben korregieren kann?
Ist der alte Vermieter nach Verkauf noch verpflichtet diese Abrechnung zu machen oder müsste ich mich an den neuen Vermieter wenden?
Die anderen Mieter haben nach Rückfrage auch keine Abrechnung bekommen...
Wäre für Infos wie immer sehr dankbar und wünsche ansonsten noch ein frohes Neujahr und ein schönes Wochenende!
6 Antworten
Als erstes solltest du in den Mietvertrag schaun, was vereinbart ist. Sollte das eine Pauschale sein, gibt es keine Abrechnung. Sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart, so ist jeweils über einen Zeitraum von 12 Monaten (Abrechnungszeitraum) in den 12 Folgemonaten (Abrechnungsfrist) über die erfolgten Vorauszahlungen abzurechnen. Das will so der Gesetzgeber. Wenn nicht abgerechnet wird, unterliegt dein Anspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Hier wären alle Abrechnungen für die Jahre bis einschließlich 2011 bereits verjährt. Die folgenden sind bis einschl. der Abrechnung für 2013 verfristet. Das heißt, eine Nachzahlung ist nicht mehr zu leisten, der Anspruch auf das Guthaben besteht aber weiter,.
Wenn also Vereinbarungen vereinbart sind, fordere den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auf, dir binnen einer Frist von 4 Wochen die Abrechnungen für die Jahre 2012 und 2013 zuzustellen. Kommt er dem nicht fristgerecht nach, teilst du ihm (wieder per Einwurfeinschreiben) mit, dass du bis zur Vorlage der Abrechnungen auf die Vorauszahlungen für die Betriebskosten das Zurückbehaltungsrecht ausüben wirst. Wenn die Abrechnungen kommt, ist der Zurückbehalt nachzuzahlen. Macht der V. weiter nix, würde diese Nachzahlungspflicht nach drei Jahren verjährt sein.
Da nicht alle Wohnungen mit WZ ausgestattet sind, ist das Frischwasser über die anteilige Wohnfläche (oder wenn vereinbart nach Personen) umzulegen.
Sobald eine Abrechnung vorliegt, hast du 12 Monate Einspruchsrecht. Du kannst bzw. darfst (Rechtsanspruch) in alle Originalrechnungen und Belege Einsicht nehmen. Bei formalen Mängeln ist die Abrechnung unwirksam, inhaltliche darfst du selbst korrigieren. Erst wenn beides in Ordnung ist, ist eine evtl. Erhöhung ab übernächstem Monat nach Zustellung zulässig. Im Übrigen sind beide Vertragsseiten zur Anpassung berechtigt (nach oben oder unten, je nach dem. MfG vom Albatros Alles Gute für das NEUE JAHR.
Es ist also keine Eigentumswohnung, oder? Zuständig für die Abrechnung ist somit der Vermieter, der am letzten Tag der vereinbarten Abrechnungsperiode im Grundbuch steht. Ein Mieter kann seine Vorauszahlungen einstellen, wenn es denn keine Abrechnungen gibt. Alles doch ganz einfach, oder?
Das Recht auf eine Jährliche Abrechnung hast Du nur wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart sind.
Dann hat auch der Vermieter die Pflicht binnen 12 Monate nach Ende des 12monatigen Abrechnungszeitraumes eine Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzuschicken.
Danach hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Nachzahlung, der Mieter dagegen auf eine evtl. Gutschrift und das noch 3 Jahre lang.
Ist vertraglich aber eine Pauschale für Nebenkosten vereinbart hast Du kein Recht auf eine und der Vermieter keine Pflicht zu einer Abrechnung.
Ich lese weiter unten das nur bei 58 m² läppische 100 € monatlich zahlst. In dem Fall wäre eine Pauschale zu Deinen Gunsten. Denn das wären mindestens 20 € monatlich zu wenig.
Also Mietvertrag raus suchen und nachsehen was genau vereinbart ist.
wohne seit 5 Jahren in einem Mehrparteien Mietshaus und habe bisher keine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Ein Blick in deinen Mietvertrag klärt, ob du überhaupt eine Nebenkostenabrechnung beanspruchen kannst. Bei einer Bruttowarmmiete oder Kaltmiete mit vereinbarter Betriebskosten-Pauschale, auch ohne Warmwasser/Heizungskosten mit eigenem Gasversorgungsvertrag deiner Einzeltherme, hättest du den gerade nicht.
G imager761
Seltsam, dass sich da Niemand drum gekümmert hat. Der Vermieter muss bis Ende des folgenden Jahres dem Mieter eine Abrechnung vorlegen, wenn dieser das will, bzw, Nachzahlungen gefordert werden.
Wäre mal interessant für wie viele qm du wie viel an Nebenkosten bezahlt hast.
Wir haben hier übrigens in 16 Jahren noch nie eine Abrechnung bekommen, trotz Uhren. war aber mit Sicherheit kein Nachteil für uns.
aber ich meine es waren 100€ Nebenkosten für ca. 58qm
Das wäre absolut zu wenig, Mindestens das Doppelte (incl. Heizkosten) wäre angemessen.
Das bestätigt meine Vermutung, dass eine Pauschale zu den NK und Heizung vereinbart wurde, über die selbstverständlich nicht abgerechnet werden muss, auch wenn du zuviel bezahlt hättest, da du kaum Müll, Allgemeinstrom, ... verbraucht hast :-)
Auch bei einer Abrechnung werden zwischen 30-50% der Heizkosten nicht individuell berechnet, da Wohnungen auch verschieden im Heizbedarf sind. Wer die Außenwände hat braucht mehr, so entsteht ein gewisser Ausgleich. Die Pauschale erscheint durchaus angemessen. Keinesfalls das Doppelte bei der Größe. Hängt aber auch vom Standort ab, Großstadt oder Dorf.
Erstmal Danke für die Antwort...
Kann es gerade nicht nachschauen aber ich meine es waren 100€ Nebenkosten für ca. 58qm
Und ich denke nicht das der Vermieter auch nur einen Cent aus eigener Tasche zahlen würde...
Er hatte auch lange eine Pizzaria in dem Gebäude aber auch die stand ca. 1 Jahr leer bis Er neu vermietet hat...