450 Euro Job und Werkstudent, 2x in Rentenversicherung einzahlen?
Hallo, ich habe einen 450 Euro bei dem ich schon diese -30 Euro in die Rentenversicherung einzahle. Auf der Gehaltsabrechnung meines zweiten Jobs (Werkstudent) gehen ebenfalls diese knapp 30 Euro weg. Muss ich einem der beiden Arbeitgeber Bescheid sagen, dass ich das schon zahle, oder bringt es mir irgendwelche Vorteile das doppelt zu zahlen? Falls es keine bringt, kann ich es von der RV zurückfordern den Betrag?
3 Antworten
Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei dem Werkstudentenjob um kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt? Für Werkstudenten gilt das Privileg, dass ( außer den Beiträgen zur Rentenversicherung) keine Sozialabgaben zu entrichten sind. Einen normalen Minijob kannst du nebenbei ausüben. Dort kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen. Es ist dabei aber zu beachten, dass du nebenher insgesamt nur 20 Stunden pro Woche arbeitest. Sonst wirst du hauptberuflich nicht mehr als Student sondern als Arbeitnehmer eingestuft, was volle steuer- und SV Pflicht der Beschäftigungsverhältnisse zur Folge hat.
Als Werkstudent zahlst du auf jeden Fall Beiträge zur Rentenversicherung, auf den Minijob nur dann, wenn du die Versicherungspflicht in der RV nicht abgewählt hast. Dies kannst du aber nur zum Anfang des Minijobs und bist dann daran für die Dauer dieser geringfügigen Beschäftigung gebunden.
Da du dies offensichtlich nicht getan hast, zahlst du auf beide Beschäftigungen Beiträge zur RV, auf den Minijob allerdings nur 3,6%, als Werkstudent 9,3% (30 € RV-Beitrag vom Minijob kann nicht stimmen).
Der Vorteil ist, dass auf deinem Rentenkonto mehr Beiträge gespeichert werden, die später in die Rentenberechnung mit einbezogen werden. Viel bringt der Minijob natürlich nicht, aber auch allein mit dem Minijob erwirbst du vollwertige Beitragsmonate.
Achtung! Achte darauf, dass dein Studium zeitlich überwiegt, da du andernfalls als Beschäftigter versicherungspflichtig wirst und kein Werkstudent mehr bist.
Das beantwortet meine Frage, danke!
Wenn du über 450 Euro verdienst, werden beide Beschäftigungen versicherungspflichtig!